Tarifrunde TVöD 2023
Verhandlungen vorerst gescheitert – Jetzt kommt die Schlichtung
Am 13. September 2005 haben die Gewerkschaften sowie Bund und Kommunen den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) unterzeichnet. Das neue Tarifrecht gilt seit dem 1. Oktober 2005 für alle Arbeitnehmer von Bund und Kommunen und löst den seit 1961 geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ab.