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Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst kann jetzt umgesetzt werden

Bereits am 30. September 2015 hatten sich die Tarifparteien auf einen Abschluss für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst verständigt.

Die Gewerkschaftsmitglieder haben das Ergebnis in der anschließenden Urabstimmung angenommen. Die Verbesserungen treten grundsätzlich rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft. Beschäftigte, die durch den Abschluss mehr Geld bekommen, erhalten eine entsprechende Nachzahlung. Damit die neuen Regelungen umgesetzt werden können, muss jedoch nach jedem Tarifabschluss noch der genaue Wortlaut zwischen den Tarifparteien abgestimmt werden. Diese „Redaktionsverhandlungen" sind jetzt abgeschlossen und die Verträge können unterschrieben werden. Es ist zu erwarten, dass die Kommunen das Ergebnis nun zügig umsetzen.

Für die große Mehrheit der Beschäftigten werden die Verbesserungen ohne Antrag wirksam, weil ihre Tätigkeit automatisch einer neuen Entgeltgruppe zugeordnet wird oder die Beträge ihrer Entgeltgruppe erhöht werden. In bestimmten Fällen sind aber Anträge nötig und Fristen zu beachten. Dazu haben wir aktuelle Hinweise auf der Internetseite der GEW zusammengestellt: www.gew.de/fragen-und-antworten (Neue Frage und Antwort: "Muss ich einen Antrag stellen, um von dem Tarifabschluss zu profitieren? Welche Fristen sind zu beachten?")