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Berufliche Bildung

Prüfungsausschüsse: Nur noch zwei Mitglieder prüfen?

Eine kritische Betrachtung

Die Reduzierung der Anzahl der notwendigen Prüfer*innen in Prüfungsausschüssen von drei auf zwei Mitglieder sieht das Referat Berufliche Bildung und Weiterbildung (BBWB) im Geschäftsführenden Vorstand sehr kritisch. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG, 1. Januar 2020) wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, dass die Abnahme und Bewertung von Prüfungsleistungen von nur noch zwei Prüfenden erfolgen können.

Während der Ausbildungszeit lernen die Azubis im Betrieb und der Berufsschule alle benötigten Kompetenzen für ihren jeweiligen Ausbildungsberuf. Diese sollen sie dann am Tag ihrer mündlichen Prüfung unter Beweis stellen. In dieser oftmals für die Azubis sehr stressigen Situation können jetzt nur noch zwei Prüfende auf die Richtigkeit des präsentierten Inhalts achten.

Die Anzahl der Mitglieder, die Azubis prüfen sollen, zu reduzieren, erscheint nicht vorteilhaft. Der Anspruch an die Prüfungen der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern muss hoch sein. Die Prüflinge haben ein Anrecht auf bestmögliche Prüfungsbedingungen. Mehr Mitglieder könnten die Aspekte „Gerechtigkeit“ oder „Objektivität“ stärken und den Fairness-Charakter fördern. Außerdem hatte sich die bisherige Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse bewährt und die Reduzierung wirkt wie eine „Sparmaßnahme“.

Nach dem Kenntnisstand des Referates BBWB obliegt es der Entscheidung aller Mitglieder des Prüfungsausschusses, ob einzelne Prüfungsleistungen zur Abnahme und Bewertung auf nur zwei Prüfende übertragen werden – es besteht hierzu keine Verpflichtung.

Die Mitglieder im Referat sind selber seit vielen Jahren in Prüfungsausschüssen tätig. Sie wissen um die Problematik, die Ausschüsse zu besetzen. Aber ob eine Verringerung der Anzahl der Prüfer*innen die richtige Herangehensweise ist?

Aus Referatssicht sollte die Attraktivität der Prüftätigkeit insgesamt verbessert werden. Für Lehrkräfte, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, könnte es beispielsweise zusätzliche Entlastungsstunden geben, statt der ständigen Verweise darauf, dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handele. Gerade deswegen bräuchte es mehr Anreize.