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Neue Bestimmungen für den Schulsport

Einwände der GEW-Sportkommission nur zum Teil berücksichtigt

Mitte Juni 2018 hatte der Geschäftsführende Vorstand die Stellungnahme der GEW-Sportkommission zum Erlass „Bestimmungen für den Schulsport“ einstimmig gebilligt. Darin begrüßte die Sportkommission die Überarbeitung des Erlasses seitens des Kultusministeriums ausdrücklich, erkannte darin eine notwendige Weiterentwicklung und befürwortete die vorgenommenen Konkretisierungen insbesondere hinsichtlich der fachlichen Voraussetzungen für gefahrengeneigte Sportarten. Die nun gültige Endversion dieser „Bestimmungen für den Schulsport“ hat einige der vorgetragenen Einwände übernommen, bleibt aber in zentralen Punkten nach wie vor deutlich hinter den Forderungen zurück und vernachlässigt aus Sicht der GEW weiterhin die Fürsorgepflicht des Landes gegenüber den Sportkolleg*innen.

Näheres siehe E&W 10/2018 S.10 (PDF)