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Landesfachgruppe Senior*innen zieht Bilanz

Energiepreispauschale gezahlt – Inflationsausgleich bleibt weiterhin aus

Nach langer Wartezeit und gewerkschaftlichem Druck hat sich die Politik durchgerungen, auch Rentner*innen und Pensionär*innen die Energiepreispauschale zu zahlen. Bei den hohen Energiepreisen wirkt sie wie ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal sie durch die Versteuerung geringer ausfällt als sie ohnehin schon ist. Bei Inflationsraten von über 10 % und einer Anpassung der Ruhegehälter von gerade einmal 1,4 % im März 2021 und 2,8 % im Dezember 2022 ist das Realeinkommen für Ruhegehaltsempfänger*innen merklich gesunken. Bei den Rentner*innen zeigt sich ein ähnliches Bild. Ihr durchschnittliches Einkommen ist nach einer Nullrunde in 2021 erst im Juli 2022 um 5,35 % gestiegen. Diese Anhebung bleibt hinter der Inflationsrate weit zurück. Und für die Zukunft sieht es nicht besser aus.

Die Renten orientieren sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter des Vorjahres. Nach dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung reicht das gerade einmal zu einer Erhöhung von 3,5 % zum 1. Juli 2023. Es geht auch bei dieser voraussichtlichen Anhebung um eine Größenordnung, die weit unterhalb von der zu erwartenden Inflationsrate liegt.

Der geringe Anstieg von Ruhegehältern und Renten fällt u.a. deshalb so niedrig aus, weil bei den Tarifverhandlungen steuer- und abgabenfreie Pauschalen als Inflationsausgleich vereinbart werden. Aus diesen beitragsfreien Pauschalen werden keine Renten- oder Pensionsanwartschaften erworben. Positive Auswirkungen auf die Höhe der Renten und Pensionen bleiben aus.

Somit benachteiligen Tarifergebnisse, die diese Art von Einmalzahlungen beinhalten, nicht nur diejenigen, die sich jetzt im Rentenalter befinden, sondern auf lange Sicht alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer*innen. An erster Stelle profitieren die Arbeitgeber von diesen steuerfreien Pauschalen, wenn sie im Tarifpaket enthalten sind: Sie sparen sich die Sozialabgaben, die eigentlich zur Erhöhung der Renten beitragen würden.

Beamt*innen erwartet eine ähnliche Situation. Die tarifvertragliche Vereinbarung vom 29.11.2021 über eine Einmalzahlung an die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder ist nicht ruhegehaltsfähig. Sie hat somit keine ruhegehaltssteigernde Wirkung. Das Land Niedersachsen unter Finanzminister Hilbers (CDU) hat das Tarifergebnis entgegen zunächst anderslautenden Signalen aus den Gewerkschaften nicht auf die Pensionär*innen übertragen. Somit blieben sie 14 Monate ohne Inflationsausgleichszahlung. Die neue rot-grüne niedersächsische Landesregierung bleibt weiterhin aufgefordert, den Tarifvertrag vom November 2021 auch auf die Pensionär*innen zu übertragen.
 
Bleibt die Hoffnung, dass die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bei den Tarifverhandlungen für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen ihrer Ankündigung, auf steuerfreie Einmalzahlungen zu verzichten, treu bleiben und angesichts weiterhin hoher Inflationsraten an Ihrer Forderung nach Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent festhalten. Denn der Abschluss wird Signalwirkung auf die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder gegen Ende des Jahres 2023 haben.

Rudi Aelker

Mitglied im Vorstandsteam der Fachgruppe Senior*innen