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E&W

Freiheit statt Zwang

Die GEW und das Land Niedersachsen befürworten geschlechtersensible Sprache in Schulen, während andere Bundesländer Verbote vorantreiben.

In Deutschland wird viel über die Verwendung von gendersensibler Sprache diskutiert. Für den Bereich Schule hat die niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) eindeutig Stellung bezogen: Sie befürwortet, wenn Lehrkräfte im Unterricht geschlechtersensible Sprache nutzen.

In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erklärte sie im April 2023, dass es in Niedersachsen keine zwingen den rechtlichen Vorgaben gäbe, es aber auch keineswegs untersagt sei, geschlechtersensible Sprache zu verwenden. Es gibt also keinen „Gender-Zwang“ wie konservative Kreise oft behaupten: Alle haben die Freiheit, zu gendern oder eben nicht. Konsequenterweise sollen laut Ministerin Hamburg Schüler*innen bei Klassenarbeiten selber entscheiden, ob und wie sie gendern. Eine geschlechterinklusive Schreibweise soll in Niedersachsen nicht als Rechtschreibfehler gewertet werden und ist somit ausdrücklich akzeptiert. Anders ist die Lage in mehreren anderen Bundesländern, darunter Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dort ist die geschlechterinklusive Schreibweise mit Nutzung von Sonderzeichen in Bildungseinrichtungen und Verwaltungen mittlerweile verboten. In weiteren Bundesländern wird ein solches Verbot aktiv vorangetrieben, begleitet vom Erstarken konservativer und rechtspopulistischer Kräfte.

Die Auswirkungen eines Verbots von geschlechtersensibler Sprache mit Verwendung von Sonderzeichen auf Lehrende und Verwaltungsangestellte, die weiterhin geschlechterinklusive Zeichen verwenden, sind derzeit noch unklar. Doch schon heute sehen sich Schüler*innen in Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz mit der Möglichkeit von Punktabzug in Klausuren konfrontiert, sollten sie die Sonderzeichen (*, _, :) zur geschlechterinklusiven Schreibweise nutzen. Und der im Dezember 2023 abgeschlossene Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot in Hessen schreibt fest, dass in der öffentlichen Verwaltung, in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Schulen und Universitäten auf das „Gendern der Sprache mit Sonderzeichen“ verzichtet werden soll.

Die Begründung für diese Verbote fußt auf einer übertriebenen Auslegung schriftsprachlicher Korrektheit, die letztendlich auf einen Angriff auf die rechtlichen Errungenschaften von Frauen* und queeren Menschen hinausläuft. Darüber hinaus wird von den Gegner*innen die mangelnde Barrierefreiheit der Sonderzeichen als Argument gegen deren Verwendung angeführt, obwohl beispielsweise sowohl der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband als auch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik die Verwendung des Gendersternchens (*) befürworten.

Insgesamt führen Verbote geschlechterinklusiver Schreibweise zur weiteren Schwächung benachteiligter Gruppen und spielen rechtspopulistischen und konservativen Kräfte in die Hände. Die Sichtbarmachung und Ansprache verschiedener Menschen oder von Personen ohne Geschlechtseintrag – seit der Änderung des Personenstandsgesetzes häufig gebrauch einen Angriff auf demokratische Errungenschaften und Gesellschaftsordnungen darstellt. Wir sollten uns als Gesellschaft insgesamt und insbesondere als GEW aktiv dagegenstellen!