GEW zu Anrechnungsstunden für Grundschulen: Entlastung dringend nötig
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen begrüßt, dass die im März 2021 bewilligten zusätzlichen vier Anrechnungsstunden pro Grundschule über die bisherige Ablauffrist 31. Juli 2022 hinaus Bestand haben. Das Kultusministerium verlängerte die Regelung auf Druck der GEW um ein Jahr, damit Schulleitungen und besonders belastete Grundschul-Lehrkräfte entlastet werden können. Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft muss diese Maßnahme allerdings dauerhaft gelten.
„Die vier zusätzlichen Anrechnungsstunden sind unverzichtbar, um den zusätzlichen Herausforderungen durch die Pandemie überhaupt noch gerecht werden zu können. Das ist ein erster Schritt, der die extreme Arbeitsbelastung in den Grundschulen anerkennt. Jetzt müssen diese Stunden unbefristet gewährt werden“, forderte der kommissarische GEW-Landesvorsitzende Holger Westphal. Die Belastungsgrenze der Beschäftigten sei auch an der Grundschule inzwischen vielfach überschritten, nun kommen durch die geflüchteten Kinder weitere Aufgaben hinzu. Das Personal dafür fehle jedoch vielerorts.
„Die Landesregierung muss die Entlastung in unseren Schulen endlich langfristig angehen, um künftig genug Fachkräfte ins System zu bekommen. Im Grundschulbereich braucht es daher die Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung, die Absenkung der Höchstanzahl von Schülerinnen und Schülern in den Klassen, eine ausreichende Vertretungsreserve und die volle Angleichung der Bezahlung nach A 13 oder E 13“, ergänzte Westphal.