Im Erlass „Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte“ (SVBl. 12/2009, S.455, Absatz 1.3) heißt es jedoch: „Eine Ermäßigung der Funktionstätigkeit von Lehrkräften in Funktionsstellen ist ausgeschlossen“.
Es ist folgerichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen dann an anderer Stelle entlastet werden müssen, jedoch bisher nicht bei den Wochenstunden.
Dies führt aktuell z.B. zur Reduzierung von Aufsichten oder der Zahl der Vertretungsstunden. Jedoch müssen diese Aufgaben von anderen Lehrerinnen und Lehrern übernommen werden, häufig Vollzeitkräfte ohne Funktionsstelle. Somit führt die ohnehin eingeschränkte Entlastung der einen Gruppen zur weiteren Belastung der anderen: ein unhaltbarer Zustand!
Nun werden unsere Forderungen nach einer konkreten Entlastung der teilzeitbeschäftigten A14-Lehrkräfte umgesetzt: Ein Erlass ist auf den Weg gebracht worden, der für teilzeitbeschäftigte Funktionsstelleninhaber*innen entsprechend ihrem Teilzeitumfang Anrechnungsstunden vorsieht. Dies ist ein gutes Zeichen dafür, dass die Belastung insbesondere der Teilzeitkräfte gesehen wird – wenn wir auch auf die Details der Regelungen warten müssen, bevor eine abschließende Bewertung erfolgen kann. Dennoch wird deutlich: Familie und Karriere sind kein Widerspruch!
Ohnehin müssen auf diesen Schritt weitere folgen. Entlastung ist für alle Kolleginnen und Kollegen, egal ob Voll- oder Teilzeit, Eingangs- oder Beförderungsamt, dringend geboten. Gute Bildung braucht Zeit!