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Arbeitszeiterfassung für Lehre und Forschung?!

Konsequenzen des BAG-Urteils für Hochschule und Forschung

Herzliche Einladung zur Informations-und Diskussionsveranstaltung

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung; auch an Hochschulen. Aber es verbleiben zahlreiche Fragen zur Umsetzung:

 

  • Inwiefern betrifft mich das bzw. für wen wird Arbeitszeiterfassung eine (größere) Rolle spielen?
  • Wie lässt sich Mobile Arbeit und die Vor- und Nachbereitung der Lehre erfassen?
  • Wie kann Arbeitszeit erfasst werden und welche Vor-/Nachteile entstehen durch die Zeiterfassung

Diese und viele weitere Fragen wollen wir mit Arne Karrasch (Gewerkschaftssekretär für Tarifpolitik der GEW Niedersachsen) diskutieren.

 

Wann? 12.06.23 – 16.00 Uhr bis 18 Uhr

Wo? Universität Vechta, Driverstr. 22, 49377 Vechta, Raum B1 // Stream: https://shorturl.at/kDRX0

Für wen? Für alle, die sich für die absehbaren Schritte der Implementierung der Arbeitserfassung in Forschung und Lehre interessieren und Fragen/Ideen zur sinnvollen Organisation haben.

Termin
- Uhr
Veranstaltungsort
Universität Vechta
Driverstr. 22
49377 Vechta
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