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GEW-Erfolg vor Bundesarbeitsgericht: Land hat 400 tarifbeschäftigte Lehrkräfte rechtswidrig zu niedrig bezahlt

Das Land muss nach einer Klage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen 400 Lehrkräfte mit gymnasialer Qualifikation, die an Gesamtschulen arbeiten und nicht verbeamtet sind, deutlich besser bezahlen. Künftig werden diese Tarifbeschäftigten höhergestuft und erhalten je nach Erfahrungsstufe zwischen 350 und 500 Euro brutto im Monat mehr.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gab in seiner mündlichen Verhandlung am 16. Juli 2020 damit einer angestellten Gymnasiallehrerin aus Braunschweig Recht, die gemäß Tarifvertrag der Länder (TV-L) nun nach Engeltgruppe TV-L 12 bezahlt werden muss. Sie war vom Land Niedersachsen zunächst in die Entgeltgruppe 10 und später 11 eingestuft worden. Die GEW hatte für die 53-Jährige daraufhin ein Musterverfahren geführt, das rund 400 weitere nichtverbeamtete Lehrkräfte an niedersächsischen Gesamtschulen betrifft, die nach Überzeugung der GEW ebenfalls rechtswidrig zu niedrig bezahlt werden. Trotz gymnasialer Qualifikation gewährte der Arbeitgeber dieser Beschäftigtengruppe bisher nur TV-L 10 oder 11 statt TV-L 12. Das Urteil betrifft zwei Gruppen von Lehrkräften, die an Integrierten Gesamtschulen arbeiten: einerseits Quereinsteigende, denen die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten an Gymnasien anerkannt wurde, und andererseits angestellte Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung an Gymnasien.
Die GEW hatte die vom BAG bestätigte Rechtsaufassung seit Inkrafttreten des Tarifvertrages 2015 verfochten und das Land mehrfach aufgefordert, die Beschäftigten angemessen einzugruppieren. „Leider war das Finanzministerium in der Vergangenheit nicht bereit, den Tarifvertrag an dieser Stelle korrekt anzuwenden. Daher musste die GEW eine Musterklage bis zum BAG vorantreiben, um hier die Benachteiligung endlich zu beenden. Für die betroffenen tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Gesamtschulen und die GEW ist das ein großer Erfolg“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. Besser wäre es jedoch gewesen, wenn das Land frühzeitig von seiner irrigen Ansicht verabschiedet und sich damit diese Niederlage vor Gericht erspart hätte. Darüber hinaus verwies Pooth auf die grundsätzliche GEW-Forderung zur Bezahlung tarifbeschäftigter Lehrkräfte nach TV-L 13 sowie im Beamtenbereich nach A 13.