Zum Inhalt springen

Protestaktion vorm Landtag

Gleiche Regeln für alle Lehrkräfte

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen forderte den Niedersächsischen Finanzminister auf die stufengleiche Höhergruppierung unter Mitnahme der Stufenlaufzeit auch für angestellte Lehrkräfte sicherzustellen. Durch die Übergabe eines Protestbriefes vor dem Niedersächsischen Landtag tat die Bildungsgewerkschaft den breiten Unmut über die ungleiche Umsetzung für die tarifbeschäftigte Lehrkräfte und die Unterstufen-Lehrkräfte mit einer DDR-Ausbildung kund.

„Auch wenn die Angleichung der Besoldung ein großer Erfolg für die GEW und für alle betroffenen Kolleg*innen ist, so gibt es in der Umsetzung Probleme,“ sagte der GEW-Landesvorsitzende Stefan Störmer. Im Gegensatz zu den Beamt*innen plant die Regierung für angestellte Lehrkräfte keine stufengleiche Umgruppierung unter Mitnahme der Stufenlaufzeit. Zwar werden alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte ab 1. August 2024 mehr Geld erhalten, jedoch ist ihr Gehaltssprung wesentlich kleiner als bei den Beamt*innen. „Durch das Zurücksetzen der Wartezeit bis zur nächsten Erfahrungsstufe kann es sogar vorübergehend zu Gehaltseinbußen* kommen, falls man in der alten Entgeltgruppe kurz vor einem Stufenaufstieg stand. Die GEW mahnt die Landesregierung deshalb an, Einzelfälle genaustens zu prüfen,“ so Störmer.

Zudem weigert sich die Landesregierung, Unterstufenlehrkräfte mit einer Ausbildung nach DDR-Recht von der E 11 in die E 13 anzuheben. „2019 bekamen DDR-Lehrkräfte endlich als „Zeichen der Wertschätzung“ die gleiche Eingruppierung wie ihre Kolleg*innen – nun sollen sie nach Jahrzehnten im niedersächsischen Schuldienst erneut diskriminiert werden,“ empört sich Stefan Störmer über die Pläne der Landesregierung. Die GEW erwartet, dass über eine Sonderreglung zur Besserstellung der betroffenen Kolleg*innen schnellst möglichst befunden wird. 

Fall-Beispiel: *
Eine 55-jährige Realschullehrerin verpasst den Stufenaufstieg von der E 11, Stufe 3 in die Stufe 4 um einen Monat. Sie hat noch zwölf Jahre bis zur Rente. Ohne die neue Eingruppierung würde sie 34.000 Euro mehr verdienen