Zum Inhalt springen

Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine

Der Geschäftsführende Landesvorstand beschließt den folgenden Vorschlagskatalog zum Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine. Der Beschluss wird dem Landesvorstand für die Arbeit vor Ort zugestellt.

Die GEW steht fassungslos vor der humanitären Katastrophe, die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine verursacht wird. In der konkreten Situation geht es darum, den flüchtenden Menschen schnell und unbürokratisch Hilfe angedeihen zu lassen. Im Gegensatz zur Situation aus dem Jahre 2015 geht die GEW davon aus, dass durch die geographische Nähe der Ukraine zu Deutschland sehr schnell sehr viele Menschen kommen. In erster Linie werden dies Frauen und Kinder sein. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass etliche von ihnen bereits über Kenntnisse der englischen, z. T. aber auch deutschen Sprache verfügen. Das deutsche Bildungs- und Wissenschaftssystem muss sich schnell und bürokratisch unkompliziert auf die Integration zahlreicher Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vorbereiten. Insgesamt ist ein großzügiges Unterstützungsprogramm für Kitas, Schulen, Hochschulen und die berufliche Bildung nötig.
Ausgehend von diesen Prämissen schlägt die GEW Niedersachsen folgende Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben in Schule, Hochschule, Weiterbildungseinrichtungen und Kindertagesstätten und -gärten vor.

1. In den Erstaufnahmeeinrichtungen müssen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit für den Schulbesuch erhalten. Schnellstens, allerspätestens aber nach 3 Monaten sollen schulpflichtige Kinder eine Schule besuchen. Das Recht auf einen Schulbesuch ist über die Schulpflicht hinaus bis zum Ende des 25. Lebensjahres zu gewähren.
2. Sowohl in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch in den Schulen muss ein an die Bedürfnisse der geflohenen Menschen angepasstes pädagogisches Angebot vorhanden sein. Dabei sollte grundsätzlich auf multiprofessionelle Teams gesetzt werden, die - so es sie noch nicht gibtschnellstens einzurichten sind. Eine psychologische Betreuung muss erfolgen. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung der schulischen Sozialarbeit hervorzuheben, die in dieser Situation an allen Schulen gesichert werden muss.
3. Bei der Aufnahme der vor dem Krieg Geflohenen sollte geschaut werden, ob ausgebildete Kolleg*innen aus Erziehungs- oder Lehrberufen darunter sind. Aus diesem Personenkreis könnten Menschen für die (unterstützende) Arbeit in Kitas, Schulen, Hochschulen und Erwachsenenbildung gewonnen werden, sofern ihre individuelle Situation dies zulässt. Beim Einstieg sollten erfahrene Kolleg*innen als Coaches helfen. Diese werden für diese Tätigkeit zeitlich flexibilisiert. Die Überprüfung der tatsächlichen Einsatzfähigkeit sollte in der jeweiligen Einrichtung erfolgen.
4. In den Aufnahmeeinrichtungen ist schnellstmöglich ein kindgerechter Alltag zu organisieren. Dies umfasst die Betreuung durch Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen, die auch bei der Gestaltung des Übergangs in Kita, Hort und Schule die Flüchtlingsfamilien begleiten. Für die Entscheidungsfindung ist Informationsmaterial in ukrainischer Sprache vonnöten. In den Schulen sollten spezielle Angebote im Ganztagsbereich eingerichtet werden, die die besondere Ausnahmesituation der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen und zu einer Gewöhnung an die neue Umgebung führen.

5. Die Jugendämter und Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen durch das Land gestärkt werden. Sofern nötig, ist zusätzliches Personal einzustellen.

6. Die Beratung von Lehrkräften durch die Fachberater*innen für interkulturelle Arbeit sowie durch die Zentren für Sprachbildung muss ausgebaut werden.
7. Bei der Klassenbildung ist eine zu erwartende Anzahl von Flüchtlingskindern zu berücksichtigen, damit spätere Klassenteilungen vermieden werden.
8. Die kostenfreien Aus- und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter*innen im Bereich interkultureller Kompetenzen sind auszuweiten. Im Land müssen für diesen Personenkreis Fortbildungen für den Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen angeboten werden. Sinnvoll sind institutionsübergreifende Supervisionsangebote für Lehrkräfte und Beschäftigte durch Schulpsycholog*innen der RLSB, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
9. Für Sprachlernkurse sollte u. a. auf außerschulische Expert*innen zurückgegriffen werden. Darunter fallen auch DaF-/DaZ-Lehrkräfte. Ihre Arbeits- und Bezahlungsbedingungen sind deutlich zu verbessern.
10. Die Sprachförderung muss in der Schule vorrangig durch additive Förderung in den Regelklassen erfolgen. Gesonderte Sprachlernklassen sollten - sofern sie nötig erscheinen- nur für einen kurzen Zeitraum eingerichtet werden. Die Anzahl der Sprachförderstunden sollte zu diesem Zweck ausgeweitet und zielgerichtet zugewiesen werden. Im Kita-Bereich müssen ausreichend sächliche, personelle und finanzielle Mittel für diesen Zweck bereitgehalten werden.
11. Ehemalige SPRINT-Lehrkräfte (SPRache und INTegrationslehrkräfte) sind - sofern möglich - zu reaktivieren und einzusetzen.

12. Ein geeignetes und zügiges Verfahren zur Anerkennung von Zeugnissen und Abschlüssen aus den Herkunftsländern muss etabliert werden.

13. Konzepte für die Beschulung von Jugendlichen, die aufgrund ihrer altersbedingten Verweildauer in der allgemeinbildenden Schule oder BBS keinen Abschluss werden erzielen können, sind weiterzuentwickeln. Auch hier gewinnen bestehende Angebote außerschulischer Bildungseinrichtungen an Bedeutung, die den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen ermöglichen. Diese benötigen eine angemessene Finanzierung.
14. Für die tägliche Arbeit in den Bildungseinrichtungen ist ein Materialpool, ein Pool von Übersetzer*innen sowie von psychologischem Fachpersonal zur Unterstützung der Lehrkräfte bereitzustellen.
15. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Kita-Plätze vorgehalten werden. Die Kind-Erzieher*in-Relation ist deutlich zu verbessern.
16. Alle Hochschulen in Niedersachsen müssen sich mit allen Bildungsangeboten sofort und unabhängig vom Aufenthaltsstatus für Flüchtlinge und Asylsuchende öffnen.
17. Qualifizierte Ansprechpersonen müssen benannt und spezielle Beratungen für Flüchtlinge in den Hochschulen eingerichtet werden.
18. Es ist ein ausreichendes Angebot an gebührenfreien Sprachkursen in den Hochschulen bzw. in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsträgern vorzuhalten.
19. Ausbildungs-, Arbeits- und Studienverbote müssen abgeschafft sowie der Zugang zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie weiterer Studienfinanzierungsmöglichkeiten (Stipendien etc.) ermöglicht werden. Überdies ist kurzfristig und unbürokratisch der Zugang zum Kindergeld bzw. der Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) zu erleichtern. Für geflüchtete Studierende aus der Ukraine sind keine Studiengebühren zu erheben. Der Semesterbeitrag ist kostenfrei.
20. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) soll schnellstens gemeinsam mit den niedersächsischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen einen Notfonds einrichten, um geflüchtete Studierende und Wissenschaftler*innen wirtschaftlich zu unterstützen. Studentenwerke sollen kostenfreien Wohnraum sowie Mensafreitische für die tägliche Versorgung zur Verfügung stellen.
21. Geflüchtete Personen benötigen kostenfreie Unterstützungen für notwendige Übersetzungen ihrer persönlichen Dokumente.
22. Zur Finanzierung der o. a. Maßnahmen können nicht verwendete Mittel aus dem Corona-Hilfspaket verwendet werden. Zusätzlich müssen ggf. weitere Mittel in den Nachtragshaushalt eingestellt werden. Unter Umständen ist hier ein Sondervermögen zu bilden.


Hannover, 14. März 2022
Geschäftsführender Vorstand der GEW Niedersachsen