51 Jahre Berufsverbote
Petitionen zur Aufarbeitung von Berufsverboten eingereicht
Zum Jahrestag des sogenannten Radikalenerlasses - Betroffene wenden sich in einer öffentlichen Aktion mit sechzehn Petiitionen an den Niedersächsischen Landtag
Vor einundfünfzig Jahren trat der von Bundeskanzler Willy Brandt und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene sogenannte „Radikalenerlass“ in Kraft. Am 28. Januar jährt sich die Einführung dieser Berufsverbote zum 51. Mal. Wer im öffentlichen Dienst als Beamt*in arbeiten wollte, wurde vom Inlandsgeheimdienst jahrelang auf Verfassungstreue überprüft. Der „Radikalenerlass“ gilt bis heute als eine der umstrittensten politischen Maßnahmen aus der Zeit der sozial-liberalen Koalition.
Am 27. Januar 2023 haben Betroffene aus Niedersachsen der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Claudia Schüßler, öffentlich vor dem Landtag sechzehn Petitionen übergeben. Darin schildern sie eindrucksvoll, welches grobe Unrecht und Leid sie durch das Berufsverbot erleiden mussten. Die Übergabe wurde unterstützt durch Vertreter*innen der GEW Niedersachsen, ver.di und einzelnen Mitgliedern des Landtags.
Die Forderungen der Betroffenen sind:
- endlich Vorstellung des Berichts der „Rübke-Kommission“, die das Unrecht aufgearbeitet hatte
- individuelle Rehabilitierung und Entschädigung
- Einrichtung eines Runden Tisches unter Beteiligung von Betroffenen und Gewerkschaften
- keine Neuauflage eines „Radikalenerlasses“ für den Öffentlichen Dienst
- Aufnahme des Themas in die politische Bildung an niedersächsischen Schulen