
Beschäftigte in Kurzarbeit zahlen in dieser Zeit den Mindestbeitrag von 0,6 % der niedrigsten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD (11,57€) Honorarbeschäftigte, die keine Einnahmen mehr erzielen, zahlen nur noch den Solidarbeitrag von 3,85€.
Wir bitten Änderungen der Mitgliederverwaltung unter der Adresse mitgliederverwaltung(at)gew-nds(dot)de zu senden. Wenn die Kurzarbeit wieder aufgeboben wird bzw. die Honorareinkünfte wieder gegeben sind, muss das dann entsprechen an uns mitgeteilt werden.