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Mitgliedsbeiträge bei Kurzarbeit bzw. Honorarausfall

Mitglieder, die wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie betriebsbedingt in Kurzarbeit arbeiten bzw. keine Honorareinkünfte mehr haben, können für die Zeit der Kurzarbeit bzw. des Honorarausfalls eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge beantragen.

Beschäftigte in Kurzarbeit zahlen in dieser Zeit den Mindestbeitrag von 0,6 % der niedrigsten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD (11,57€) Honorarbeschäftigte, die keine Einnahmen mehr erzielen, zahlen nur noch den Solidarbeitrag von 3,85€.

Wir bitten Änderungen der Mitgliederverwaltung unter der Adresse mitgliederverwaltung(at)gew-nds(dot)de zu senden. Wenn die Kurzarbeit wieder aufgeboben wird bzw. die Honorareinkünfte wieder gegeben sind, muss das dann entsprechen an uns mitgeteilt werden.