In Niedersachsen gibt es immer noch ein Besoldungssystem, das auf Dienstaltersstufen basiert. Solche Besoldungssysteme sind altersdiskriminierend und verstoßen gegen europäisches Recht. Aus diesem Grund ist das Land dabei, ein neues Besoldungsgesetz zu schaffen. Derzeit gilt aber noch die alte Rechtslage.
Die GEW hatte immer wieder in den letzten Jahren auf diese diskriminierende Rechtslage hingewiesen und zu Widersprüchen aufgefordert. Aktuell liegen nun endlich die Urteilsgründe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.2014 zu altersdiskriminierender Besoldung vor. Die Urteilsgründe beziehen sich jedoch auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt.
Dort gibt es bereits ein neues Besoldungsgesetz, das den Anforderungen des europäischen Rechts gerecht wird. Insofern können die Schlussfolgerungen für Niedersachsen derzeit nur sehr allgemein getroffen werden und es wird davon abhängig sein, wie das neue Besoldungsrecht in Niedersachsen aussehen wird. Damit weiterhin keine Ansprüche verloren gehen, sollten Betroffene, die bisher keine Anträge gestellt haben, sicherheitshalber ihre Ansprüche schnellstmöglich geltend machen.