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Wie viel Freiheit haben wir wirklich?

§ 218

Online-Veranstaltung des Netzwerkes Frauen/Mädchen und Gesundheit Niedersachsen anlässlich 150 Jahre § 218. In Zusammenarbeit mit dem Apollo Kino in Hannover-Linden.

Thema

Der Schwangerschaftsabbruch ist im Strafrecht geregelt. Obwohl er heutzutage in Deutschland trotz des bestehenden § 218 nicht grundsätzlich strafrechtlich verfolgt wird, haben es Frauen* (gemeint sind auch nichtbinäre, trans* und inter* Personen, die schwanger werden können) schwer, kurzfristig eine Arztpraxis oder Klinik für einen Schwangerschaftsabbruch zu finden. Denn Ärzt*innen wird es sehr erschwert zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Vor 150 Jahren wurde der Abtreibungsparagraph 218 in die deutsche Strafgesetzgebung aufgenommen. Seit Bestehen dieses Paragraphen gab und gibt es Widerstand mit zum Teil schwerwiegenden Konsequenzen. Denn noch immer ist der § 218 Ausdruck männlicher Dominanz, staatlicher Kontrolle und Sanktionierung unzähliger Frauen*, begleitet von Denunziantentum bis hin zu Morddrohungen gegenüber Ärzt*innen durch sogenannte Lebensschützer*innen.

§ 218 muss auf die politische Agenda
Anlässlich der 150 Jahre § 218 finden dezentral in Deutschland Veranstaltungen und Aktionen zum Thema statt. Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch muss neu verhandelt und geregelt werden.
Im Rahmen unserer Online-Veranstaltung zeigen wir in Kooperation mit dem Apollokino in Hannover den Film „Aufbruch in die Freiheit“ von Isabel Kleefeld. Der Film spielt in den frühen 70er Jahren des letzten Jahrhunderts und zeigt die Perspektive der betroffenen Frauen und ihren Protest. Mit Slogans „Ob Kinder oder keine, bestimmen wir alleine“ „Mein Bauch gehört mir“ oder das öffentliche Bekenntnis prominenter Frauen: „Ich habe abgetrieben“ erreichten die Proteste in dieser Zeit einen Höhepunkt. In der anschließenden Diskussion erläutern die Autorinnen Andrea Stoll und Heike Fink, die engagierte Ärztin Kristina Hänel, die Geschäftsführerin von pro familia Niedersachsen Uta Engelhardt, die mit dem Juliane-Bartel-Preis ausgezeichnete Autorin Dr. Gaby Mayr sowie die Juristin N.N. von CEDAW Hintergründe und Konsequenzen. Gemeinsam wird ein politischer Ausblick diskutiert. Wir freuen uns auf eine spannende und anregende Veranstaltung, und hoffen, Sie am 15. Mai online begrüßen zu dürfen.

PROGRAMM

14:00 Uhr Begrüßung Edith Ahmann für das Netzwerk Frauen/Mädchen und Gesundheit Niedersachsen

Grußwort   Daniela Behrens, Nds. Ministerin für Soziales,Gesundheit und Gleichstellung (angefragt) 

Filmvorführung
„Aufbruch in die Freiheit“, ein Film von Isabel Kleefeld aus dem Jahr 2018. In den Hauptrollen: Anna Schudt, Christian Erdmann und Alwara Höfels
Der Film spielt im Jahre 1971 und handelt von einer Frau, die nach einem damals verbotenen Schwangerschaftsabbruch aus ihrer dörflichen Enge ausbricht und sich den Protesten gegen den Paragraphen 218 und der Aktion Wir haben abgetrieben! anschließt. 
„Aufbruch in die Freiheit“ wurde in 2019 mit dem Deutschen Fernsehpreis als „Bester Fernsehfilm“ ausgezeichnet und für den Juliane-Bartel-Preis nominiert.
 

15:45 Uhr § 218 – Wie viel Freiheit haben wir wirklich?
Talkrunde mit den Autorinnen des Films Andrea Stoll und Heike Fink, der engagierten Frauenärztin Kristina Hänel, der mit dem Juliane-Bartel-Preis ausgezeichneten Autorin Dr. Gaby Mayr, der Geschäftsführerin von pro familia Niedersachsen Uta Engelhardt sowie der Juristin N.N. von CEDAW 

16:50 Uhr Ende der Veranstaltung
Moderation: Silke Gardlo, Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 11. Mai 2021. Anmeldungen werden nur schriftlich über unser Anmeldeformular unter www.gesundheit-nds.de entgegengenommen. Anmeldungen können nur verbindlich erfolgen. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen. Der Link zur Veranstaltung wird Ihnen spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesandt und gilt nur für die angemeldete Person. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Falls Ihnen eine Teilnahme nach erfolgter Anmeldung doch nicht möglich sein sollte oder Sie Ihren Platz an eine andere Person vergeben möchten, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.

Termin
- Uhr
Veranstaltungsort
online