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Lehrkräftefortbildung Nachwachsende Treibstoffe: Bioethanol und Biodiesel

Besuch des Energie-LAB Hannover für Lehrkräfte der SEK II sowie Multiplikator*innen

Termin
- Uhr
Veranstaltungsort
Energie-LAB Hannover, Leonore-Goldschmidt-Schule, IGS Hannover Mühlenberg
Mühlenberger Markt 1
30457 Hannover

Biotreibstoffe wachsen im Gegensatz zu fossilen Treibstoffen auf Erdölbasis Jahr für Jahr nach und sind daher im Prinzip CO2-neutral. Aber sind sie deshalb besser für die Umwelt?

Jede Diskussion, ob E10 oder Biodiesel umweltfreundlich sind oder nicht, sollte basieren auf praktischen Erfahrungen, aus denen Wissen wird. Das Energie-LAB des Schulbiologiezentrums Hannover bietet eine Lehrerfortbildung zum Thema „Nachwachsende Treibstoffe: Bioethanol und Biodiesel“an. Die praxisnahen Experimente, erprobten Materialien und Methoden können dann im Unterricht auf vielfältige Weise eingesetzt werden. Folgende Punkte sind Teil der Fortbildung

● Untersuchung der Verbrennungs- und Umwelteigenschaften von Alkanen
● fraktionierte Destillation von Erdöl
● Herstellung von Bioethanol aus Zuckerrüben (Extraktion des Zuckers, Vergärung, Destillation)
● Herstellung von Biodiesel aus Rapssamen (Ölgewinnung, Umesterung zu Fettsäuremethylestern)
● Vergleich von Biotreibstoffen mit klassischen Treibstoffen (Viskosität, Mischbarkeit, Brennbarkeit, Energiegehalt)
● Reaktionsgleichungen aufstellen (Molekülmodelle, Produkte, Summenformeln und Stöchiometrie)
● Ackerflächenberechnung
● Pro und Kontra der Biotreibstoffe (Vergleich Kraftstoffverbrauch, Kosten, Umweltverträglichkeit und Zukunftsperspektiven)

Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist auf 25 Personen begrenzt. Die Plätze werden in der Reihenfolge vergeben, wie sie bei uns unter eingehen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Sie beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, bei dem die Fortbildung gemeinsam reflektiert wird.

Anmeldungen nehmen wir bis zum 4. November 2024 entgegen.

Für diese Fortbildung kann Sonderurlaub nach §2 (1) der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung beantragt werden:
(...) § 2
Urlaub für Aus- und Fortbildung sowie für Sportveranstaltungen
Urlaub unter Weitergewährung der Bezüge kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, erteilt werden für die Teilnahme
1. an wissenschaftlichen Tagungen sowie an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, wenn die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist; (...)

Das entsprechende Formular für die Beantragung von Sonderurlaub kann → hier aufgerufen und ausgefüllt werden.
Bei der Abgabe des Antrages für Sonderurlaub sollte abgeklärt werden, ob die Fahrtkosten im Nachhinein von der Dienststelle erstattet werden können. Diese werden nicht von der GEW getragen.