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Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) – Bund und Kommunen

Am 13. September 2005 haben die Gewerkschaften sowie Bund und Kommunen den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) unterzeichnet. Das neue Tarifrecht gilt seit dem 1. Oktober 2005 für alle Arbeitnehmer von Bund und Kommunen und löst den seit 1961 geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ab.