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Personalräte

Bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich sind die Personalvertretungen nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in Stufen aufgebaut. Auf der Ebene der einzelnen Dienststelle (Schule) werden Schulpersonalräte (SPR) gewählt. Für die höhere Ebene der vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) werden die Schulbezirkspersonalräte (SBPR) gebildet. Der Schulhauptpersonalrat (SHPR) beim Niedersächsischen Kultusministerium ist Teil dieser Stufenvertretung. 

Der Schulhauptpersonalrat hat 25 Mitglieder, 15 davon bilden die GEW-Fraktion. Die Kolleginnen und Kollegen kommen aus den verschiedenen Fachgruppen bzw. Schulformen. Der Schulhauptpersonalrat wird bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bei Personalmaßnahmen ab A 16 beteiligt. Er wird zu allen Erlassen gehört, die den Schulalltag bestimmen und ist Teil der Einigungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Personalrat und Dienststelle.

Erreichbarkeit

Schulhauptpersonalrat beim Niedersächsischen Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover
Postfach 161, 30001 Hannover

Tel. 0511 / 120-7010 und -7011 
Fax: 0511 / 120-7448
E-Mail: shpr@mk.niedersachsen.de

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