BAföG
BAföG-Satz darf nicht unter Bürgergeld liegen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die für Studierende geltenden BAföG-Bedarfssätze in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen seien. Die GEW empfiehlt, Widerspruch gegen den letzten BAföG-Bescheid einzulegen.