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Schulgirokonto - Verbindliche Einführung verschoben – Software fehlt

GEW fordert Entlastung der Schulleitungen

Die verbindliche Einführung des Schulgirokontos, in dem alle Zahlungen der Schulen abgewickelt werden sollen, ist erneut verschoben worden. Dies haben die Regionalabteilungen der Landesschulbehörde heute den Schulleitungen aller öffentlichen Schulen mitgeteilt. Grundlage ist ein Erlass des Kultusministeriums vom 18. November. Bisher haben nur 400 der 3.200 Schulen das Schulgirokonto eingeführt, obwohl es seit 2004 eingeführt und seit 2009 verbindlich ist. Bis auf Weiteres nehmen die Regionalabteilungen der Landesschulbehörde auf Wunsch der Schulen die Aufgabe wahr, die Zahlungen des vom Land finanzierten Schulbudgets abzuwickeln. Aus diesem Konto werden Schulfahrten und schulinterne Lehrerfortbildung bezahlt. Bisher war das Land nicht in der Lage, den Schulen eine geeignete Buchungssoftware zu Verfügung zu stellen. Daran wird in den letzten Monaten intensiv gearbeitet: Der Sparkassenverband hat eine für Schulen gedachte Software entwickelt, die in einer Pilotgruppe von fünf Schulen auf Praxistauglichkeit getestet wird. Der Schulhauptpersonalrat ist in diese Prüfung eingebunden. „Wann letztlich eine anwendbare, den Bedürfnissen der Schulen dienliche Version vorliegt, ist noch nicht absehbar", erklärt Barbara Hallerbach, die als GEW-Vertreterin des Schulhauptpersonalrats in der Pilotgruppe mitarbeitet. Ohne eine marktgängige Version einer Buchungssoftware könne das Schulgirokonto nicht verbindlich sein. So habe nun endlich das Kultusministerium entschieden.

Reißleine gezogen
„Da hat das Ministerium die Reißleine gezogen!", so Eberhard Brandt, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Die kommende Zeit müsse genutzt werden, um die Bedingungen, unter denen die Schulgirokonten geführt werden, für die Schulen verträglich zu gestalten. Die GEW zählt dazu nicht nur eine praxistaugliche Buchungssoftware, sondern auch eine Entlastung der Schulen von der neuen zusätzlichen Verwaltungsarbeit. Es müsse dabei bleiben, dass die ausgewiesenen und erfahrenen Fachleute der Landesschulbehörde die Buchungen der Landesgelder aus dem Schulbudget leisten. Das haben die Schulen als hilfreich empfunden, wie aus zahl-reichen Mails an die GEW und die Personalvertretungen deutlich wird. Diese Hilfe dürfe nicht weg-fallen, wie dies bis jetzt geplant ist. Die Schulleitungen benötigen außerdem wesentlich mehr Unterstützung durch die Schulsekretärinnen.

Das Kultusministerium verhandelt derzeit mit den Spitzenorganisationen der Schulträger darüber, in welchem Umfang die Arbeitszeit für die Schulsekretärinnen aufgestockt wird, so dass sie auch für das Schulgirokonto und solche Aufgaben zuständig sind, die das Land auf die Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen hat. Bislang verbieten viele Schulträger den Schulsekretärinnen das Führen der Schulgirokonten sowie die Erledigung von Landesaufgaben.

„Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind daher zu Recht darüber empört, dass ihnen seit dem Jahr 2003 immer mehr Aufgaben ohne eine ausreichende Entlastung aufgedrückt worden sind. Sie er-warten, dass das Kultusministerium diese Entwicklung korrigiert, Aufgaben an die Behörde zurückgibt und dass die Sekretariatsstunden angehoben werden", erklärt Eberhard Brandt. Ohne diese Korrekturen sei das Schulgirokonto den Schulen nicht zuzumuten.