Arbeitszeiterfassung
OVG-Urteil zur Arbeitszeit von Lehrkräften: Großer Erfolg für die GEW Niedersachsen
Großer Erfolg der GEW Niedersachsen / Arbeitszeit von Lehrkräften messbar / Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 11.2.2025 erklärt der Vorsitzende der GEW Niedersachsen, Stefan Störmer:
„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist aus unserer Sicht wegweisend und ein großer Erfolg für die GEW Niedersachsen. Es bestätigt, dass Arbeitszeit von Lehrkräften messbar ist und dokumentierte Überstunden zu entlohnen sind“, betont der Landesvorsitzende der GEW Niedersachsen, Stefan Störmer. Zum juristischen Erfolg hat zweifellos die Arbeitszeitstudie der GEW einen entscheidenden Beitrag geleistet. Nach Einschätzung der GEW Niedersachsen könnte das OVG-Urteil endlich allen Lehrkräften die dringend notwendige Entlastung bringen.
Die GEW Niedersachsen kämpft seit mehr als zehn Jahren dafür, dass Lehrkräfte ihre Arbeitszeit erfassen und somit belegen können, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit deutlich über der im Niedersächsischen Beamtengesetz festgelegten Arbeitszeit von 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt für Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen liegt.
Im aktuellen Fall ging es um einen Schulleiter aus Hannover. Die GEW Niedersachsen wird die Urteilsbegründung auswerten, um die Übertragbarkeit auf alle Lehrkräfte zu überprüfen. Zudem gibt es noch laufende Verfahren von Lehrkräften, die nicht Schulleitungen angehören.
„Wir gehen im Fall von Schulleiter*innen davon aus, dass sie im Schnitt deutlich mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten und dass Menschen, die für eine Schule die Verantwortung tragen – und dies sicher auch gerne machen – aber ihre Arbeitszeit bislang nicht erfassen konnten, war ein Unding“, so Stefan Störmer.
Der GEW Niedersachsen zufolge hat die fehlende Möglichkeit der Anerkennung von Überstunden und die strukturelle Überlastung Einfluss auf die Besetzung vakanter Schulleiter*innen-Stellen. „Die Stellen bleiben auch deshalb länger verwaist, weil sich niemand gerne mehr als 50 Wochenstunden Arbeit antun möchte. Erst eine Arbeitszeiterfassung macht die Mehrarbeit und den Bedarf nach Korrekturen sichtbar“, stellt Stefan Störmer fest. Insofern sei es gut, dass das OVG in seinem Urteil klar festgestellt hat, dass auch Schulleiter*innen in Niedersachsen ein Recht auf Arbeitszeiterfassung haben. „Die Landesregierung ist nun in der Pflicht, entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen“, macht der GEW-Landesvorsitzende deutlich.
Rund 30.000 Menschen sind in Niedersachsen Teil der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sie ist die mit Abstand mitgliederstärkste Organisation für Lehrkräfte aller Schulformen sowie für pädagogische, therapeutische und technische Fachkräfte. Auch den Beschäftigten im Wissenschaftsbereich und in der Erwachsenenbildung bietet sie einen starken Rückhalt. Die GEW setzt sich nachhaltig für bessere Arbeitsbedingungen ein - und kämpft engagiert gegen Intoleranz und Rassismus.