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Presseinformation

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat am 9. Juni die Mehrarbeit an Gymnasien für rechtswidrig erklärt. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) traf heute Vertreter von Gewerkschaft und Verbänden, um die Folgen des Urteils zu erörtern.

Dazu erklärt Eberhard Brandt, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „Die GEW hat klare Vorstellungen zur Umsetzung des OVG-Urteils. Die Landesregierung muss das Urteil sofort, dauerhaft und schulfreundlich umsetzen: Erstens brauchen wir sofort Rechtssicherheit durch den Verzicht auf weitere Rechtsmittel sowie 40 Mio. Euro durch einen Nachtragshaushalt für das kommende Schuljahr. Zweitens brauchen wir für alle kommenden Schuljahre 740 Stellen an den Gymnasien zusätzlich, diese dürfen nicht aus dem Fleisch des Kultusetats geschnitten werden. Drittens brauchen wir 40 Mio. Euro für den Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit. 

Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass sie von der Rechtswirksamkeit des Urteils ausgeht. Damit setzt sie einen guten Neuanfang zwischen Regierung und Lehrkräften in Gang.
Jetzt dürfen Ministerpräsident und Landesregierung die Kultusministerin nicht im Regen stehen lassen. Es wäre ein verlorener Sieg, wenn die finanzielle Umsetzung des Urteils aus dem Schuletat erfolgen müsste und zu Lasten der Lehrkräfte vollzogen würde."