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Kultusministerin will Übernachtungskosten voll erstatten

Überfällige Regelung für Klassenfahrten

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt kündigte heute am 17. April 2015 bei einem Treffen mit Gewerkschaften, Landeselternrat und Landesschülerrat an, dass künftig die Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Klassenfahrten voll erstattet werden." Auf diese Regelung haben die Lehrkräfte schon lange gewartet. Wir haben sie in den 10 Jahren von Schwarz-Gelb vergeblich gefordert", erklärt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Eberhard Brandt. Geld dafür sei in den Schulbudgets zunächst genug vorhanden. Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass es nicht für andere Zwecke verbraucht wird. Dazu müsse die Gesamtkonferenz wieder für die Budgetplanung zuständig sein. Ein erheblicher Anteil der Schulbudgets werde bisher nicht genutzt und fließe letztlich an das Finanzministerium zurück. Brandt regte an, dass Schulbudgets wieder in der Behörde verwaltet werden. So könne sichergestellt werden, dass Schulen, die viele Fahrten durchführen, mehr Geld erhielten als die Schulen, die nur wenige Fahrten durchführen.

Für die Finanzierung der Fortbildung müssten neue Wege gefunden werden, da die Schulbudgets immer stärker für die Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen einzelner Lehrkräfte und Funktionsträger missbraucht werden, die durch die Kompetenzzentren organisiert werden.

Die GEW fordert alle Schulleitungen auf sich künftig an die Rechtslage zu halten, nach der Verzichtserklärungen von Lehrkräften rechtswidrig und daher unwirksam sind. Zahlreiche Lehrkräfte, die zu einer Verzichtserklärung genötigt worden waren, hatten mit der GEW ihre Klassenfahrtenkosten erfolgreich eingeklagt.

Die GEW begrüßt, dass Rabattangebote künftig von den Schulen angenommen werden sollen, wobei die Rabatte innerhalb der Schulklasse verteilt werden sollen.

Die Ministerin habe zudem angekündigt, dass die "Anerkennungsprämie" für die bei der Klassenfahrt anfallende Mehrarbeit künftig nicht mehr auf vier Stunden gedeckelt wird, sondern dass die Anregung der GEW geprüft wird, sie für jeden Tag der Klassenfahrt und auch ungekürzt für Teilzeitkräfte zu erteilen.

Die Lehrkräfte, für die Klassenfahrten zu ihrem professionellen Selbstverständnis gehören, werden sich freuen, dass dieser Aspekt ihrer pädagogischen Arbeit von der Ministerin mit diesen Entscheidungen stärker gewürdigt wird, wenn auch ihr Anspruch auf volle Erstattung nach dem Reisekostenrecht für Verwaltungsbeamte und die Anrechnung der Mehrarbeit noch längst nicht erfüllt sind.