„Schulbeschäftigte sollten generell zu den vorrangigen Bevölkerungsgruppen gehören, die sich freiwillig gegen das Corona-Virus impfen lassen können“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. „Zudem muss es einen zeitnahen Freizeitausgleich für die Arbeit in der Notbetreuung am 21. und 22. Dezember geben“, fügte sie hinzu. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Schulen sei während der Pandemie ohnehin vernachlässigt worden, vielerorts fehle es weiter an FFP2-Schutzmasken, Luftreinigungsgeräten und Waschmöglichkeiten.
„Zahlreiche Schulbeschäftigte haben ihre psychischen und physischen Belastungsgrenzen auch durch den Krisenmodus längst überschritten. Es muss jetzt das Mindeste sein, ihnen im Vorfeld von Notbetreuungen freiwillige Corona-Impfungen anzubieten und nach der erledigten Sonderaufgabe Zeit zur Erholung zu geben“, betonte die GEW-Landesvorsitzende.