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GEW: Klagen gegen Arbeitsbelastung eingereicht

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen hat am 30. Januar die ersten beiden Klagen von Grundschullehrkräften gegen deren überhöhte Arbeitszeiten eingereicht. Insgesamt will die Gewerkschaft bis zum 5. Februar, wie im vergangenen Herbst angekündigt, zehn Fälle vor die Verwaltungsgerichte Braunschweig und Hannover bringen.

„Alle sieben Vollzeitkräfte arbeiten nachweislich mehr als 50 Stunden pro Woche. Die Ferienzeiten sind dabei schon eingerechnet. Und was gerne vergessen wird: Für diese Überstunden gibt es keinen Ausgleich in Freizeit oder Bezahlung", erläuterte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. „Wir gehen nun auch den juristischen Weg, weil es von politischer Seite bisher noch nicht einmal ein Signal für eine umfassende Entlastung unserer Kolleginnen und Kollegen gibt. Im Kern geht es uns um eine neue Arbeitszeitverordnung des Landes Niedersachsen für Lehrkräfte, die dringend zeitliche Entlastungen schaffen muss", betonte Pooth. Offenbar brauche die verantwortliche Politik juristische Fakten, um politisch zu handeln.

Die GEW beginne mit Schulleitungen und Teilzeitkräften an Grundschulen, da die Göttinger Arbeitszeitstudie 2016 bei ihnen besonders hohe Wochenarbeitszeiten festgestellt hatte. „Die beiden Fälle, für die wir gestern Klagen eingereicht haben, weisen mehr als 55 und sogar über 60 Stunden wöchentlich auf. Die Gesundheit der Betroffenen muss dringend geschützt werden. Das gilt in ähnlicher Weise für alle Lehrkräfte", betonte die Landesvorsitzende.

Ab Februar werde die GEW überdies weitere Verfahren vorbereiten. Dann gehe es um Gymnasiallehrkräfte, die ebenfalls enorme Arbeitszeitbelastungen aufwiesen.