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GEW: Hilfe für Solo-Selbständige bei Landesregierung eingefordert

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen hat die Landesregierung aufgefordert, auch sogenannten Solo-Selbständigen in der Erwachsenenbildung finanzielle Hilfen zu ermöglichen.

„Bisher haben Bundes- und Landesregierung zwar Programme aufgelegt, um die Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmen abzumildern. Die Honorarkräfte in Einrichtungen der Erwachsenenbildung und in Integrationskursen sind von diesen Maßnahmen bisher jedoch nicht erfasst“, konstatierte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. Für den aktuellen Fall von Betriebsschließungen existierten keine Regelungen. Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gebe es für diesen Beschäftigtenkreis, juristisch als arbeitnehmerähnlich bezeichnet, nicht.
 „Der überwiegende Teil der betroffenen Personen unterrichtet in Schulabschlusskursen, Kursen für Deutsch als Fremdsprache sowie in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, nimmt also wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahr. Ziel muss es nun sein, die Förderprogramme der Corona-Krise für diesen Kreis von Solo-Selbständigen schleunigst zu öffnen. Damit sollte Niedersachsen Bundesländern wie NRW und Baden-Württemberg folgen“, forderte Pooth. Der GEW-Landesverband habe daher Ministerpräsident Stephan Weil sowie Wirtschaftsminister Bernd Althusmann und Wissenschaftsminister Björn Thümler angeschrieben.
„Der Ausfall ihrer Kurse führt dazu, dass Honorar-Lehrkräfte in eine existenzgefährdende Notlage geraten. Ihre Einkommen liegen ohnehin im Bereich der Armutsgrenze, da sie als Solo-Selbständige ihre Sozialversicherungsbeiträge allein bezahlen müssen“, führte Pooth aus. Als letzte Möglichkeit bliebe ihnen derzeit nur das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), was verhindert werden müsse.