„Es ist ein Erfolg der GEW-Bemühungen, dass die Versetzung von Förderschullehrerinnen und -lehrern an andere Schulformen in Zukunft möglich ist“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. Versetzungsanträge seien bis zum 31. Januar 2019 zu stellen. Nach teilweise langjährigen und wiederkehrenden Abordnungen könnten die Betreffenden nun feste Mitglieder des Kollegiums ihrer „Nicht-Förderschule“ werden, an der sie im Rahmen der Inklusion ohnehin seit längerer Zeit arbeiteten.
„Dies stellt den nächsten Schritt und ein Bekenntnis zur inklusiven Schule dar“, zeigte sich der stellvertretende GEW-Landesvorsitzende Holger Westphal zufrieden. Dieser Weg müsse nun jedoch konsequent weiter beschritten werden.