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GEW: Bedingungen verbessert / Erlass „Pädagogische MitarbeiterInnen“

Ein neuer Erlass zur Arbeit der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an niedersächsischen Schulen ist von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt unterzeichnet worden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen begrüßt, dass die Regelungen für die verschiedenen Gruppen dieses Bereichs vereinheitlicht werden. Der Erlass gibt den unterschiedlichen Professionen, die unter dem Sammelbegriff „Pädagogische MitarbeiterInnen" arbeiten, umfassende Möglichkeiten, ihre Arbeit zu gestalten und Schwerpunkte zu setzen.

„Die Anerkennung von Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie für übrige Tätigkeiten hatte die GEW gefordert. Jetzt ist diese geregelt", erkennt der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt an und spricht von einem Schritt in die richtige Richtung. Nunmehr sei auch der Rahmen dafür gegeben, dass die bisher geltende Zwangsteilzeit zugunsten von 100-Prozent-Stellen überwunden wird und die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigene Angebote im Ganztag übernehmen. Dieser Erlass sei notwendig, weil dieses Arbeitsfeld stark ausgeweitet wird. Für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung werden Sozialpädagoginnen und -pädagogen eingestellt, für die Arbeit in multiprofessionellen Teams im Rahmen der Inklusion und an Förderschulen pädagogische sowie therapeutische Fachkräfte. Die GEW verbucht es als Erfolg ihres Einsatzes, dass 650 dieser Fachkräfte zusätzlich in die Schulen gekommen sind. Die Arbeit in den Schulen werde sich positiv verändern, wenn diese Einstellungen in den nächsten Jahren fortgesetzt würden, erläutert Brandt. 

Die sehr zahlreichen Einstellungsverfahren Ende 2016 und im Sommer 2017 hätten die Mitarbeiter der Landesschulbehörde, die Schulbezirkspersonalräte und die Schulleitungen in außerordentlichem Maß gefordert. „Die GEW bedankt sich für dieses hohe Engagement", sagt Laura Pooth, stellvertretende GEW-Landesvorsitzende. Zugleich haben die Einstellungsverfahren deutlich gemacht, wie hoch der Regelungsbedarf durch Vorgaben des Landes sei.

„Außerdem ist in den Schulen ein enormer Beratungsbedarf entstanden, um zu klären, welche Aufgaben von den Fachkräften wahrgenommen werden und wie die Kooperation mit den Lehrkräften gestaltet wird", stellt Brandt fest. Diese Beratung werde eine zentrale Aufgabe für die Regionalen Beratungszentren für Schulische Inklusion (RZI). Die GEW müsse die sozialpädagogischen und therapeutischen Berufe in künftigen Tarifverhandlungen stärker beachten. „Da haben wir eindeutig Nachholbedarf!", so Brandt. Verbesserungen seien zum Teil nur auf diesem Weg zu erreichen, denn der Erlass des Ministeriums basiere bei verschiedenen Regelungen auf dem Tarifvertrag.