Die Landesrechtsstelle der GEW Niedersachsen hat das zugrundeliegende Urteil aus Nordrhein-Westfalen geprüft. Da sich das Urteil auf das Jahr 2012 bezieht und die Zuschläge in Nordrhein-Westfalen geringer sind als in Niedersachsen, besteht kein Anlass, hier in Niedersachsen tätig zu werden.
Die Details zu den juristischen Hintergründen sind dem beigefügten Text von Heidi Schuldt (Leiterin der GEW-Landesrechtsstelle) zu entnehmen.