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Besoldung in Niedersachsen nicht verfassungsgemäß?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 25. Oktober in öffentlicher Verhandlung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Beamtenbesoldung geäußert. In der kommenden Woche soll dazu ein entsprechendes Urteil verkündet werden.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen, Laura Pooth, kommentiert dies wie folgt: „Das Land muss seine Beschäftigten nun endlich spürbar besser bezahlen. Die im Bundesvergleich deutlich schlechtere Besoldung treibt zum Beispiel Lehrkräfte in andere Bundesländer. Das zeigt auch der aktuelle Höchststand an wechselwilligen Lehrerinnen und Lehrern. Ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld für alle wird sich der Fachkräftemangel noch verschärfen. Wir erwarten jetzt, dass die Landesregierung die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes maßgeblich bei den notwendigen Änderungen der Besoldung beteiligt.“