Zum Inhalt springen

GEW: Schulgesetznovelle zu Inklusion, Einschulung und Sprachförderung mit Licht und Schatten

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen wendet sich gegen eine geplante Schulgesetzänderung, mit der die Umsetzung der Inklusion hinausgezögert würde.

 Am 24. Januar hatte die Landesregierung im Landtag eine Schulgesetznovelle vorgelegt, durch die Förderschulen Lernen länger - bis ins Jahr 2028 - Bestand haben können. „Es ist keine Lösung, die Umsetzung der inklusiven Schule zu verzögern. Statt Doppelstrukturen, die Personal und finanzielle Mittel binden, brauchen wir die konsequente Umsetzung der Inklusion“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth am Rande des Landtagsplenums.

Die Einrichtung von Kooperationsklassen oder entsprechenden Lerngruppen an Regelschulen, die ausschließlich von Kindern mit Förderbedarf besucht werden sollen, lehnt die GEW ebenso ab. „Diese Form von Separation wäre ein Rückschritt“, betonte Pooth.

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes soll zudem durch die Streichung des Begriffs „schulisch“ der Spielraum für die Weiterentwicklung der vorschulischen Sprachförderung erhöht werden. Die GEW teilt an diesem Punkt die Auffassung, dass diese nicht zwangsläufig durch Lehrkräfte durchzuführen sei. Allerdings müssten dabei in den vorschulischen Einrichtungen die entsprechenden Ressourcen bereitgestellt werden.

Eine weitere Gesetzesänderung, die das Einschulungsalter flexibler gestalten und ohne ein Zurückstellungsverfahren auskommen soll, heißt die GEW gut. „Hier wird eine Forderung der GEW erfüllt, die Eltern bessere Möglichkeiten zur Einschulung ihrer Kinder bietet“, bemerkte die Landesvorsitzende.