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GEW: „Notbetreuungen erfordern besonderen Gesundheitsschutz!“

Die niedersächsische Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangt einen stärkeren Gesundheitsschutz für Beschäftigte, die am 21. und 22. Dezember in Notbetreuungen eingesetzt werden. Kultusminister Grant Hendrik Tonne hatte den Beginn der Weihnachtsferien um die besagten zwei Schultage vorgezogen. Dann sind lediglich Notbetreuungen für Kinder vorgesehen, deren berufstätige Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

„Schulbeschäftigte sollten generell zu den vorrangigen Bevölkerungsgruppen gehören, die sich freiwillig gegen das Corona-Virus impfen lassen können“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. „Zudem muss es einen zeitnahen Freizeitausgleich für die Arbeit in der Notbetreuung am 21. und 22. Dezember geben“, fügte sie hinzu. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Schulen sei während der Pandemie ohnehin vernachlässigt worden, vielerorts fehle es weiter an FFP2-Schutzmasken, Luftreinigungsgeräten und Waschmöglichkeiten.
„Zahlreiche Schulbeschäftigte haben ihre psychischen und physischen Belastungsgrenzen auch durch den Krisenmodus längst überschritten. Es muss jetzt das Mindeste sein, ihnen im Vorfeld von Notbetreuungen freiwillige Corona-Impfungen anzubieten und nach der erledigten Sonderaufgabe Zeit zur Erholung zu geben“, betonte die GEW-Landesvorsitzende.