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GEW: Durch Streikrecht Beamtenstatus modernisieren

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen erneuert ihre Forderung nach dem Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte.

Angesichts der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vom 17. Januar 2018, bei der die GEW zwei Klagende aus Niedersachsen vertritt, setzt sich die Landesvorsitzende Laura Pooth für den Erhalt und die Modernisierung des Beamtenstatus´ ein. „Der Beamtenstatus könnte durch das Streikrecht zeitgemäß angepasst werden, ohne ihn aufgeben zu müssen. Die vermeintlichen Vorteile gehören vielfach leider der Vergangenheit an", sagte Pooth.


Der Dienstherr in Niedersachsen habe beispielsweise das Weihnachts- und Urlaubsgeld für Lehrkräfte komplett gestrichen und den Beschäftigten enorm viele zusätzliche Aufgaben aufgebürdet. „Bisher dürfen sich nur die Tarifbeschäftigten durch Streiks gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen wehren. Den Beamtinnen und Beamten fehlt dieses Druckmittel, um auf Augenhöhe mit dem Dienstherrn zu verhandeln", erläuterte die GEW-Landesvorsitzende. In anderen europäischen Ländern gebe es das Beamtenstreikrecht ohne nennenswerte negative Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger. „Auch bei Streiks stehen wir zu unserer pädagogischen Verantwortung, verlangen aber gleichzeitig ein Ende des Duckmäusertums", betonte Pooth. Wer am Streikverbot festhalte, zementiere Obrigkeitsdenken und Willkür, sagte sie.

Zugleich wandte sich Laura Pooth gegen falsche Behauptungen, nach denen die GEW den Beamtenstatus abschaffen wolle: „Diese alten Märchen passen zum Denken vergangener Jahrhunderte und wenden sich gegen jeden Fortschritt".