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GEW begrüßt Entlastung für Schulleiter*innen

Personalgeschäft für Grundschulen und kleine Schulen wieder in der Behörde / Schulgirokonto nicht mehr verbindlich

Die Schulleiter*innen von ca. 1.900 Schulen (Grundschulen und alle kleinen Schulen) in Niedersachsen werden entlastet: das Personalgeschäft, z.B. Einstellungen, Vertragsänderungen, Abordnungen, wird auf die Landesschulbehörde übertragen. Dort werden Verträge und Urkunden von denen unterschrieben, die alle Rechtsfragen geprüft haben. Die Schulen suchen das Personal aber weiterhin aus. Diese Entscheidung teilte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt am Donnerstag, den 23. Februar den Bildungsorganisationen und Gewerkschaften im „Forum Eigenverantwortliche Schule" mit. Diese Entscheidung wurde in einem Dialogprozess erarbeitet, an dem diese teilgenommen und einen Konsens über die neue Regelung gefunden hatten.

Es geht um die Personalsachbearbeitung bei Abschlüssen und Änderungen von Arbeitsverträgen für pädagogische Mitarbeiter*innen der Verlässlichen Grundschule und für Ganztagsangebote wie auch die formale Abwicklung von Vertragsgestaltungen bei der Einstellung und Abordnung von Lehrkräften und Vertretungslehrkräften. Ziel ist nach Mitteilung von Kultusministerin Heiligenstadt, die Aufgabenübertragung zum 1.2.2018 wirksam werden zu lassen.

Hierfür seien, so die Kultusministerin, noch Gespräche mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde notwendig. Es müssten Strukturen für eine effektive Zusammenarbeit mit den Schulen geschaffen und Personal für diese zusätzlichen Aufgaben eingestellt werden, auch sei der entsprechende Erlass zu überarbeiten.

Der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt sagte: „Das ist eine wichtige Entlastung für die Schulleiter*innen: Die Landesschulbehörde soll die Personalmaßnahmen für alle Grundschulen und die kleinen Schulen übernehmen. In der Behörde arbeiten die Fachleute, die im Arbeits-und Beamtenrecht versiert sind. Die Mitbestimmung durch die Schulbezirkspersonalräte sorgt zusätzlich für Rechtssicherheit. Ein Vertrag zwischen Schulbezirkspersonalräten und Landesschulbehörde ist erforderlich, damit die Verfahrensabläufe optimiert werden. Für die Schulen ist wichtig, dass sie weiterhin das Personal auswählen können."

Die GEW sieht in dieser Entscheidung einen wichtigen ersten Schritt, für den sie schon lange eingetreten ist. Wenn mit dem neuen Verfahren Erfahrungen gesammelt sind, sollte es auch bei den anderen Schulen angewandt werden.

Schulgirokonto
Eberhard Brandt erklärte: „Gut, dass die Schulleiter*innen nun entscheiden können, ob sie für die Abwicklung des Schulbudgets weiter die Arbeit der Schulbehörde in Anspruch nehmen wollen ober ob sie mit dem Schulgirokonto und der neuen Software arbeiten wollen. Diese ist unter Einbeziehung von Praktiker*innen entwickelt worden, von denen viele davon überzeugt sind."

GEW zur Auswertung der Online-Befragung
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht die Auswertung der Online-Befragung bei den allgemein bildenden Schulen auf einem guten Weg. Die Negativ-Hitliste der Befragung wird recht zügig und im Dialog mit den Vertretungen der Lehrkräfte bearbeitet.

Das erste Thema war das Ersetzen der Schulinspektion durch ein neues Evaluationsverfahren. Bei dem soll es auf den Bedarf der Schulen ankommen, bei einem Entwicklungsvorhaben, z.B. der Sprachförderung, unterstützt zu werden. Es geht nicht mehr um die Steuerung nach Kennziffern, wie den Ergebnissen von Abschluss- und Vergleichsarbeiten, oder um Ableitungen aus dem Niedersächsischen Qualitätsrahmen oder um umfassende und zeitraubende Dokumentationspflichten. Auch die vom Präsidenten der Landesschulbehörde betriebene Zielvereinbarung als Anschlusshandeln nach der Inspektion ist vom Tisch.

Die GEW wird die Entwicklung eines neuen für die Kollegien hilfreichen Verfahrens intensiv begleiten und kennt die Skepsis in den Schulen. Ohne eine demokratische Schulverfassung, in der die Gesamtkonferenz Entscheidungsrechte beim Thema Schulentwicklung, Evaluation und Beratung enthält, werde eine von unseren Kolleg*innen akzeptierte Reform nicht gelingen. Die Entscheidungsbefugnis über das Schulprogramm, das bisher rechtlich verankert ist, reiche nicht aus, so der GEW-Landesvorsitzende.

Das dritte Thema soll die Weiterentwicklung des Beratungs-und Unterstützungssystems der Landeschulbehörde sein. Das arbeitet derzeit hochgradig zentralisiert über ein Online-Portal und weist Beratung in einem Top-Down-Verfahren zu. Kollegien wollen aber nicht „beglückt" werden, sondern selbst entscheiden, in welchen Fragen sie von wem beraten werden. „Es geht um ein regional wirksames System, das niedrigschwellig erreichbar ist", erklärt der GEW-Landesvorsitzende. Auch einzelne Kolleg*innen müssten sich Beratung holen können, ohne dass die Schulleitung oder ein Dezernent davon erfährt.

Unzufrieden ist die GEW noch mit der Auswertung der Online-Umfrage im Bereich der Berufs-bildenden Schulen. Hier gäbe es Kräfte, die Reformen blockieren, so Eberhard Brandt.