Zum Inhalt springen

Landesvorstand

Der Landesvorstand  ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er tagt mindestens dreimal jährlich. 

Dem LV gehören an:

  • der Geschäftsführende Vorstand,
  • die Vorsitzenden der Kreisverbände entsprechend § 10 Abs. 2 oder deren gewählte Vertreter oder Vertreterinnen,*)
  • die Vorsitzenden der Fachgruppen oder deren gewählte Vertreter oder Vertreterinnen
  • die Vorsitzenden des Ausschusses „Junge GEW“, des Ausschusses für Angestellte, des Frauenausschusses und des Ausschusses Studenten und Studentinnen oder deren gewählte Vertreter oder Vertreterinnen.

 

*) Solange die Satzungsbestimmung in § 10 Absatz 2 nicht erfüllt ist oder Bezirksverbände eine andere Gliederung haben, müssen Kreisverbände sich auf einen Vertreter oder eine Vertreterin einigen, wenn im Bereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt mehrere Kreisverbände bestehen.