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Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG) als Aufgabe für Schulleitungen

Die GEW veranstaltete 2019 zwei Fachtagungen zum Thema „Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe für Schulleitungen“. Am 20. November fand die Fachtagung in Oldenburg und am 
21. November in Braunschweig statt.

Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Faber aus Bochum, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsschutzrecht hat, leitete die interessierten Teilnehmer*innen durch den nur scheinbar trockenen „Paragraphen-Dschungel“. Nachfragen und Beispiele aus dem Schulalltag waren erwünscht, sodass ein konstruktiver Austausch stattfand.

Für die vielen Feinheiten der Niedersächsischen AuG-Struktur in Schulen sowie für die Klärung von Einzelfragen standen neben dem Rechtsexperten Faber auch Mitglieder der Schulbezirkspersonalräte als Ansprechpartner*innen zur Verfügung:

In Oldenburg waren dies Rita Vogt, Ulrike Kinzl und Inga Birwe und in Braunschweig waren es Margit Bentin und Michael Staszak. Die Schulbezirkspersonalräte begleiteten die Teilnehmer*innen auch ansonsten durch den gesamten Tag und konnten hilfreiche Informationen beisteuern.

Das Arbeitsschutzrecht ist seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Für den Schulbereich beinhaltet das die Verpflichtung des Arbeitgebers (als oberster Dienstherr der Kultusminister) in Bezug auf Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz gegenüber dem Personal in der Schule. Diese Aufgabe überträgt das Kultusministerium auf die Dienststellenleitung, also auf die Schulleitung. Der Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG) hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Ein Grund für die Schulleitungen, an der Veranstaltung teilzunehmen, war dementsprechend der Wunsch, mehr rechtliche Gewissheit zu erlangen. Eine weitere Motivation war aber auch das Bewusstsein über die - für alle in Schule Beschäftigten - immer stärker zunehmende Belastung. Hohe Krankenstände und die Erkenntnis, dass nur ein geringer Prozentsatz der beamteten Lehrkräfte die Regelaltersgrenze erreicht, sind alarmierend.

Rechtsanwalt Dr. Faber stellte in groben Zügen die Vielzahl der Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Konzepte und Erlasse dar, die alle beim Arbeitsschutz in Schulen zusammenwirken, führte aber gekonnt immer wieder auf die entscheidenden Paragraphen zurück, die ausschlaggebend sind für das systemische Handeln.

Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 3,4) sind die Grundpflichten des Arbeitgebers, nämlich, dass die Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können, geregelt. Dieser muss für eine geeignete Organisation sorgen und die Kosten dafür tragen. Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ist z. B. im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. In Niedersachsen gibt es bei den Regionalabteilungen der Landesschulbehörde Stabsstellen für den Bereich Arbeitsschutz-und Gesundheitsmanagement:

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi), Arbeitsmedizin (AM), Arbeitspsychologie (AP) mit Beauftragten für Suchtfragen (BfS).

Die für die eigene Schule zuständigen AuG-Berater*innen sowie die Gesetze, Konzepte, Erlasse und die relevanten Formulare findet man sehr übersichtlich unter www.arbeitsschutz-schulen-nds.de

Das Kernstück beim AuG in Schulen ist die Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG § 5). Dabei sind
z. B. die Berater*innen der Stabstellen AuG behilflich. Es gibt dabei

1. den räumlich-technischen Teil,  für den ein Zusammenwirken mit den Kommunen als Schulträger besonders nach der Erhebung nötig ist.

2. die seit 2007 verankerte  Erhebung der psychischen Gefährdungen. Dazu hat das MK mit der Uni Hannover den sog. BuGiS-Fragebogen entwickelt, der überarbeitet wurde und neue Belastungsbereiche der letzten Jahre  berücksichtigt.

Verantwortliche Akteure in der Schule für AuG sind die Schulleitungen sowie der Personalrat und die Sicherheitsbeauftragten bzw. der Arbeitsschutzausschuss an größeren Systemen mit mehr als 20 Vollzeit-Beschäftigten-Stellen.

Sehr hilfreich für einen Überblick im AuG Bereich und für die praktische Arbeit vor Ort ist die GEW Broschüre Arbeits- und Gesundheitsschutz, aktualisierte Neuauflage 2019.

Die Teilnehmer*innen der Tagung hatten bei allen Themengebieten - wie z. B. Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung, Zusammenarbeit mit dem Schulträger, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Beratungssystem Stabsstellen AuG, Schulungs- und Unterstützungsangebote - so viele Nachfragen, Anmerkungen und Statements, dass die Zeit für den AuG-Marathon an diesen Tagen wie im Fluge verging.