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Statut der Fachgruppe Gesamtschulen

Landesfachgruppe

Die Landesfachgruppe (FG) Gesamtschulen der GEW Niedersachsen untergliedert sich in vier Bezirksfachgruppen, die jeweils den politischen Grenzen der ehemaligen Regierungsbezirke entsprechen. In jeder Gesamtschule bilden die GEW-Mitglieder nach Möglichkeit Schul- bzw. Betriebsgruppen.

 

Bezirksfachgruppen

Zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen finden Bezirksdelegiertenversammlungen statt, zu der jede Gesamtschule nach dem jeweiligen Delegiertenschlüssel Vertreterinnen und Vertreter entsendet.

 

Landesdelegiertenkonferenz

Die FG wird durch eine Landesdelegiertenkonferenz (LDK) repräsentiert, die mindestens alle zwei Jahre zusammentritt.

Jede Schule kann eine Delegierte/einen Delegierten entsenden. Je ein/e Gastdelegierte/r kann teilnehmen, wenn der Landesfachgruppe keine Kosten entstehen.

Schulen mit mehr als 50 Mitgliedern können bei eintägigen Veranstaltungen ein zweites Mandat in Anspruch nehmen.

50% der Delegierten sollen Frauen sein.

Die Landesdelegiertenkonferenz wählt die Mitglieder des Vorstandes für die Dauer von 2 Jahren.

Auf der LDK gibt der Vorstand einen Rechenschaftsbericht. Die Landesdelegiertenkonferenz legt die Arbeitsschwerpunkte der FG fest.

 

Vorstand

Es werden bis zu 5 gleichberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt, die die Arbeitsschwerpunkte untereinander aufteilen. Dabei ist mindestens festzulegen, wer für die Geschäftsführung und die Vertretung auf Bundes- und Landesebene zuständig ist. Weitere Mitglieder sind:

  • die vier Vertreterinnen der Bezirksfachgruppenvorstände,
  • das SHPR-Mitglied der FG.

Bei einem Rücktritt während der Wahlperiode kann der Landesvorstand ein neues kommissarisches Vorstandsmitglied ernennen.

Sofern Niedersachsen den/die Bundesvorsitzende der FG stellt, ist diese/r Mitglied des Vorstandes.