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Schulungen

Schulpersonalräte- und GEW-Vertrauensleutekonferenz am 20.2.2020

Auf der Konferenz am 20.Februar waren 25 Schulen vertreten. Zunächst ging es um den Austausch der Schulen untereinander.

 Fast alle Schulen sind stundenmäßig laut Statistik gut ausgestattet, entweder durch genügend Abordnungen oder sie sind überversorgt und müssen abordnen. Schwierig, gerade an den Grundschulen, sind die vielen Schüler mit auffälligem Sozialverhalten. Die Lehrkräfte kommen an ihre Grenzen, denn einzelne Schüler binden viel Aufmerksamkeit. Die Integrations-Helfer sind nicht immer eine Hilfe oder werden manchmal von den Eltern gar nicht beantragt. An einigen Schulen gibt es Raumnot: Es wird in Containern unterrichtet oder es ist ab Sommer so geplant oder Klassen werden in andere Gebäude ausgelagert. 

Der Schulleiter der Pestalozzischule wird im Sommer pensioniert und die Schule soll offenbar bis zu ihrer Schließung in 8 Jahren kommissarisch geleitet werden. Die GEW fordert dagegen eine Neubesetzung der Stelle, auch wenn die Schule auslaufen wird, da über eine so lange Zeit eine nur kommissarische Schulleitung das Kollegium stark belasten wird.

Im zweiten Teil der Veranstaltung referierte Stefan Störmer vom Bezirkspersonalrat als Vertreter von Wencke Hlynsdóttir, die diesmal verhindert war.
Als Maßnahme und Reaktion von Minister Tonne auf die Arbeitszeitstudie stellte er den Stufenplan des Kultusministers dar. Die Umsetzung sei mit Blick auf den Mehrbedarf an Unterrichtstunden an den Gymnasien ab Sommer und den dort fehlenden Lehrkräften aber sehr zweifelhaft.

Das Problem der Bugwellenstunden wurde erörtert: Mehr- oder Minderstunden gemäß Flexi-Erlass sollen 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten und sollen kurzfristig, also innerhalb eines Schulhalbjahres, abgebaut werden. Dies ist aufgrund der Personalsituation an vielen Schulen gar nicht möglich, daher hat sich ein erheblicher Überstundenberg angehäuft und die bislang unbeantwortete Frage ist, wie der abzubauen sei.
Stefan Störmer informierte über die rechtlichen Regelungen zu den Reisekosten bei Abordnungen: Bei Vollabordnungen gibt es Trennungsgeld, wenn die eigene Wohnung mehr als 30 km vom Wohnort entfernt ist. Bei einer Abordnung von mehr als 50% wird die Schule, zu der abgeordnet wird, die neue Stammschule und die entstehenden Reisekosten können nur über den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. die Einkommensteuererklärung von der Steuer abgesetzt werden.

Im Anschluss wurden Werbematerialien der GEW für die Personalratswahlen am 10./11. März verteilt, die nicht anwesenden Schulen werden von Kolleg*innen beliefert.