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Meldungen aus der Wesermarsch

„Endgeräte für Lehrkräfte“ im Rahmen des „DigitalPakts“ der Bundesregierung

Eine langjährige Forderung der GEW, Schulbeschäftigte endlich mit digitalen Dienstgeräten auszustatten, schien im Sommer 2020 endlich umsetzungsreif zu werden.

Bund und Länder vereinbarten eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule, die Finanzhilfen für das Sofortprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vorsieht. Im Titel wird schon erkennbar: Es geht nicht um datensichere dienstliche Endgeräte, wie von der GEW gefordert, sondern um Leihgeräte, die den Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden.

Die Fördermittel erhalten die kommunalen Schulträger,  die die Anschaffungen entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung tätigen sollen:

„§ 2 – Zweck Die Schulen sollen in die Lage versetzt werden, Lehrkräften mobile digitale Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen sowie zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung zur Verfügung zu stellen.“

Der Einsatz der Finanzhilfen für Wartung und Betrieb wird in der Zusatzvereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen. Wer diese Kosten in Niedersachsen übernimmt, scheint noch nicht abschließend geklärt zu sein, denn die Förderrichtlinie zwischen Land und Kommunen befindet sich noch im Abstimmungsprozess. Zudem stehen für Niedersachsen pro Lehrkraft nur ca. 520 Euro zur Verfügung; ob die dafür anzuschaffenden Geräte den technischen Anforderungen gerecht werden, ist anzuzweifeln. Eine freiwillige finanzielle Aufstockung durch Lehrkräfte oder eine rückwirkende Erstattung für bereits angeschaffte Geräte ist nicht möglich.

Das Kultusministerium wertet diese Geräte anscheinend selbst nicht als vollwertige Dienstgeräte und sieht den Schulhauptpersonalrat bei Fragen der Beschaffung und Gerätevoraussetzungen nicht in der Mitbestimmung.

Deshalb sind nun Schulleitungen, Schulpersonalrat und Kollegium gefordert:

  • Innerhalb der Schule: Personalrat und Schulleitung sollten sich in Abstimmung mit Gleichstellungs- und Schwerbehindertenvertretung über Einsatz und Nutzung der Geräte einigen. Insbesondere, wenn noch keine Dienstvereinbarung zur Nutzung digitaler Geräte und Kommunikationsplattformen geschlossen worden ist, besteht hier Handlungsbedarf.
  • Zwischen den Schulen einer Kommune: Stimmt euch dahingehend ab, dass Geräte angeschafft werden, die sich in die infrastrukturell-technische Ausstattung jeder der betroffenen Schulen integrieren lassen und die didaktisch-methodischen Erfordernisse berücksichtigen.
  • In Abstimmung mit dem Schulträger: Kommuniziert eure Überlegungen, bevor die Geräte durch den Schulträger angeschafft werden. Nur dann kann, neben der Sicherstellung von Administration und Wartung durch den Schulträger, eine nachhaltige und gewinnbringende Nutzung gewährleistet werden.

Für die Schulpersonalräte ergeben sich neben der Aufgabe, sich im Interesse der Kolleg*innen in den Beschaffungsprozess einzubringen, ggf. auch Mitbestimmungstatbestände gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 3 und § 66 Abs. 1 Nr. 1 NPersVG.

Unterstützung erhalten die Schulpersonalräte bei den GEW- Mitgliedern in den zuständigen Schulbezirkspersonalräten und im Schulhauptpersonalrat sowie bei der GEW Niedersachsen.

Wie sieht es eigentlich an deiner Schule mit Datenschutz und Co aus? Eine Checkliste hier zum Download.