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Wahlprüfsteine zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021

Orientierung zu Fragen der Schulentwicklung in der Region Hannover und ihren 21 Städten und Gemeinden

Unsere Wahlprüfsteine sollen Orientierung geben, welche der Parteien und Kandidat*innen, die 2021 zur Kommunalwahl antreten, unseren Vorstellungen der Entwicklung einer modernen Schule auf der Höhe der Zeit am ehesten entsprechen.

Gleichzeitig zeigen die Prüfsteine auf, dass Schulentwicklung insgesamt weiter vorangetrieben werden muss. Deshalb wird in knapper Form versucht, wichtige Problemstellungen zu beschreiben und daraus Fragen abzuleiten,
–    die an die Kandidat*innen der Parteien gestellt werden können, sei es an Wahlkampfständen oder auf Wahlkampfveranstaltungen
–    oder die zur Prüfung herangezogen werden können, ob sich in den Materialien und Broschüren der Parteien zufriedenstellende Antworten auf die aufgezeigten Probleme finden.
 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es im niedersächsischen Schulwesen eine zweigeteilte Zuständigkeit für Schulen gibt, die das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) regelt.
Die Formen der Stundentafeln, Curricula, Prüfungen (...) und auch der Besoldung bestimmt das Land Niedersachsen.

Die Kommunen oder Landkreise halten als Schulträger das notwendige öffentliche Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vor und finanzieren diese. Zu den Aufgaben des Schulträgers gehören nach dem Niedersächsischen Schulgesetz u. a.:

•    Gestaltung der Schulstruktur
•     Ausstattung der Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln, einschließlich
    digitaler Infrastruktur
•     Voraussetzungen schaffen für Inklusion
•     Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Schulen
•     Einstellung nichtstaatlichen Schulpersonals
•     Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung
•     Bildung von kommunalen Schulausschüssen
•     Herstellung des Einvernehmens bei der Einführung und dem Ausbau des
    Ganztagsschulbetriebs
•     Wahrnehmung der Teilnahme an allen Sitzungen der Schulvorstände,
    einschließlich der Wahrnehmung des Antragsrechts
•     Mitwirkung bei Schulversuchen

Auf diese Rechtslagen beziehen sich unsere Wahlprüfsteine. Es bietet sich somit an, inhaltlich innerhalb der derzeitigen Zuständigkeiten der Schulträger zu verbleiben.
Davon bleibt unbenommen, die Schulträger zu bitten, Druck zu machen, dass sinnvolle Änderungen im Schulgesetz erfolgen sollten.   

Insgesamt werden 10 Wahlprüfsteine zur Auswahl vorgelegt. Sie sind so abgefasst, dass sie auf die spezifischen Situationen in Kommunen heruntergebrochen werden können.

Wir würden uns freuen, wenn die Wahlprüfsteine in diesem Sinne genutzt werden.
Wir freuen uns über Anmerkungen und Rückmeldungen.