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Bildung braucht Wertschätzung / GEW verhindert erneute Diskriminierung von DDR-Lehrkräfte

Die Niedersächsische Landesregierung lenkt ein. Durch zahlreiche Protestbriefe, Aktionen und Gespräche ist es der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen gelungen, dass Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR ebenfalls ab dem 1. August 2024 vom A 13/E 13- Erfolg der Bildungsgewerkschaft profitieren.

Die bei der vergangenen Tarifrunde nicht mitbedachten Unterstufenlehrkräfte mit einer Ausbildung nach DDR-Recht hatten bisher keinen tarifvertraglichen Anspruch auf die EG 13 und sollten ursprünglich in der EG 11 verbleiben. „Diese Kolleg*innen sind seit Jahrzehnten im niedersächsischen Schuldienst und sollten fast 35 Jahre nach dem Mauerfall erneut Opfer der Ungleichheit werden. Das ist eine Form der Diskriminierung, die wir als Bildungsgewerkschaft niemals tolerieren können“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Stefan Störmer.
Bereits 2019 gelang es der GEW ihre Forderung nach einer Höhergruppierung von DDR-Lehrkräften, die in Klassen 1 bis 4 im niedersächsischen Landesdienst tätig sind, durchzusetzen. „Wir sehen es als Zeichen der Wertschätzung für diesen Personenkreis, dass die Landesregierung nach Intervention der GEW in Form eines Erlasses noch einmal nachgebessert hat“, betont der Gewerkschaftler.