E&W
390 Schulen in Niedersachsen sind dabei
Startchancen-Programm des Bundes startet
„Ihre Schule wurde ausgewählt!“ Diesen Befund des niedersächsischen Kultusministeriums dürften die betroffenen Schulleitungen und Kollegien mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen haben: Ende Mai wurden die Namen der Schulen veröffentlicht, die für die Teilnahme am Startchancen-Programm der Bundesregierung ausgewählt wurden. Zur Erinnerung: Bei diesem Programm geht es darum, Schulen mit einer sozial benachteiligten Schüler*innenschaft mit Hilfe zusätzlicher Mittel unter die Arme zu greifen. Dabei ist es das Ziel, innerhalb der zehnjährigen Laufzeit der Maßnahme die Zahl der Schüler*innen, die im Moment noch die Mindeststandards in Mathe und Deutsch verfehlen, an diesen Schulen zu halbieren. Dies lässt sich die Bundesregierung 10 Milliarden Euro kosten, in Niedersachsen kommen rund 1 Milliarde Euro an.
Im Gegensatz zu anderen Programmen ist die Teilnahme für die Schulen hier aber nicht freiwillig. Die Auswahl erfolgte über schulscharfe soziale Indikatoren. Zugrunde liegt dabei die Annahme, dass vor allem die Parameter „Migrationshintergrund“ und „Armut“ geeignet sind, benachteiligte Schüler*innengruppen zu identifizieren. Diese Indikatoren bilden daher zu 80 Prozent die Grundlage für die sozialindexbasierte Auswahl der Schulen. Ebenfalls, allerdings in deutlich geringerem Maße, werden auch die Parameter „Anteil von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“, „Anteil der Schüler*innen, welche die Schule ohne Abschluss verlassen“ und „Unterrichtsversorgung“ hinzugezogen.
Für den Zuständigkeitsbereich der verschiedenen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung weist die Liste des Kultusministeriums folgende Zahlen aus: 130 Schulen für Osnabrück, 120 für Hannover, 77 für Braunschweig und 63 für Lüneburg. Dabei fällt ein großer Teil der Mittel Grundschulen zu, da der Bund festgelegt hat, dass 60 Prozent der Zuwendungen auf diese Schulform entfallen sollen. Die ausgewählten Schulen erhalten nun über zehn Jahre zusätzliche Mittel. Dabei sollen diese zu 40 Prozent dazu genutzt werden, die sächlich-räumliche Ausstattung „lernförderlich“ zu gestalten. Für diese Aufgabe wird es notwendig sein, die jeweiligen Schulträger mit ins Boot zu holen. 30 Prozent der Zuwendungen sollen als sogenannte „Chancenbudgets für konkrete Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung“ eingesetzt werden, weitere 30 Prozent sind für die Stärkung der multiprofessionellen Teams gedacht. Hierunter ist auch die Einstellung zusätzlichen Personals zu verstehen.
Auch wenn die zusätzlichen Mittel grundsätzlich zu begrüßen sind: Auf die betroffenen Schulen kommt im nächsten Schuljahr Arbeit zu: Konzepte müssen entwickelt und vorgelegt werden. Ihre Realisation ist mit dem Kollegium zu gestalten. Vor dem Hintergrund der an vielen Einrichtungen desolaten Personallage ist dies ein enormer zusätzlicher Kraftakt. Auf die Schulbehörde und das Ministerium kommt die Aufgabe zu, den gesamten Prozess für 390 Schulen beratend und unterstützend zu be- gleiten. Auch dies dürfte nicht von jetzt auf gleich zu leisten sein, da die hierfür erforderlichen zusätzlichen Stellen erst zum Jahresbeginn 2025 besetzt sein werden.
Tabellen zur Verteilung unter:
www.gew-nds.de/verteilung-startchancenprogramm
Online-Vernetzungstreffen
Die GEW Niedersachsen bietet am 12. August 2024 von 16:30 Uhr bis 18 Uhr ein Online-Vernetzungstreffen an. In den ver-anschlagten 90 Minuten besteht Gelegenheit sich auszutauschen. Wer daran teilnehmen möchte, schickt eine Mail an: t.herfort@gew-nds.de und erhält dann rechtzeitig einen Link mit den Einwahldaten.