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Informationen

Was bedeutet die höhere Besoldung für mich?

Infos für GHR-Lehrkräfte und Lehrkräfte für Fachpraxis

In einem halben Jahr ist es soweit: Endlich werden die verbeamteten GHR-Lehrkräfte ebenso wie die anderen Lehrkräfte grundsätzlich nach A 13 – und nicht mehr nach A 12 – bezahlt. Die Lehrkräfte für Fachpraxis werden nicht mehr in die Besoldungsgruppe A 9 eingruppiert, sondern mindestens in die A 10. Doch was heißt das nun konkret?

Die GEW gibt erste Antworten und bietet ihren Mitgliedern eine individuelle Beratung an.

Verbeamtete Lehrkräfte

Das Gehalt für verbeamtete Lehrkräfte setzt sich aus einer Besoldungsgruppe und einer Erfahrungsstufe zusammen. Mit dem 1.8.2024 werden alle GHR-Lehrkräfte aus der Besoldungsgruppe A 12 in die A 13 neu eingruppiert. Die bisherige Stufe bleibt erhalten. Das Einstiegsamt für GHR-Lehrkräfte ab dem 1.8.2024 ist dann A13; sie bleiben aber im 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe. Den Gehaltssprung kann sich jeder anhand der aktuellen Besoldungstabelle anschauen.

Wer mehr als die Einstiegsbesoldung verdient, etwa wegen einer Funktionsstelle, einer Zulage oder weil man wegen einer zusätzlichen Aufgabe bereits in einer höheren Besoldungsgruppe ist, wird auch ab dem 1.8.2024 mehr verdienen. Der Gesetzgeber war verpflichtet – um das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren – bei GHR-Lehrkräften, die aufgrund der Übernahme einer Funktionsstelle bereits mit A 13 oder höher besoldet werden, eine höhere Besoldung vorzunehmen. Die Fallkonstellationen werden dabei aber nicht einheitlich gehandhabt, sondern unterscheiden sich je nach Amt, Funktion, Schulgröße oder auch anderen Faktoren. Eine Überleitungsübersicht für alle Ämter findet sich im GVBl. Nr. 25/2023 ab S. 326 (Hinweis: Nicht in der Überleitungsübersicht enthalten ist das neu geschaffene Beförderungsamt A 13 mit Amtszulage für Fachbereichsleitungen an OBSn mit mehr als 287 Schüler*innen). Die GEW bietet ihren Mitgliedern in diesem Fall eine individuelle Beratung an. Ansprechpartner ist der Beamt*innensekretär Dr. Björn Brennecke.

Lehrkräfte für Fachpraxis, die derzeit in der A 9 eingruppiert sind, rücken in die A 10 auf. Für diejenigen Lehrkräfte für Fachpraxis, die bereits A 10 bekommen, gibt es keine automatische Anpassung; stattdessen wird es die Möglichkeit geben, sich auf A 11er-Stellen zu bewerben. Dafür werden 300 Stellen von A 10 auf A 11 gehoben. Das Verfahren dazu will das Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Die dargestellten Änderungen geben die Umsetzung der Landesregierung – nicht die Forderungen der GEW – wieder. Beispielsweise ist es völlig unverständlich, warum Fachpraxislehrkräfte mit herausgehobenen Tätigkeiten, die derzeit A10 bekommen, nicht automatisch in die A11 eingruppiert werden. Auch bei den Fragen Einstiegsamt und Überleitung der Funktionsstellen werden wir uns weiterhin für Verbesserungen einsetzen.

Auswirkungen auf das Ruhegehalt

Für Lehrkräfte in der (neuen) Einstiegsbesoldungsgruppe wirkt sich die Anhebung ohne Wartezeit auf das Ruhegehalt aus. Das heißt, dass sich die Pension ab dem 1.8.2024 nicht mehr nach A 9 bzw. A 12 bemisst, sondern nach A 10 bzw. A 13. Für Lehrkräfte in einem Beförderungsamt gilt hingegen einen 2-jährige Wartezeit. Das heißt, wer zum 1.8.2024 von bspw. A 13 nach A 14 kommt, bekommt eine A 14-Pension nur, wenn die Pensionierung nach dem 31.7.2026 geschieht. Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen oder diesen nach hinten verschieben möchte, sollte hierauf achten.

 

Angestellte Lehrkräfte

Bei angestellten Lehrkräften wird es kompliziert. Es gilt auch hier, dass sich die Bezahlung aus einer Entgeltgruppe und einer Erfahrungsstufe ergibt.

Regelungen zur Entgeltgruppe

Die Entgeltgruppe richtet sich danach, in welcher Besoldungsgruppe „die übliche Beamtin“ ist. Für GHR-Lehrkräfte ändert sich diese übliche Besoldungsgruppe von A 12 auf A 13 zum 1. August 2024, bei Lehrkräften für Fachpraxis von A 9 nach A 10. Daher ändert sich auch die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte, wenn ihre Referenz eine GHR-Lehrkraft bzw. eine A 9-Fachpraxis-Lehrkraft ist. Neben diesem Orientierungspunkt ist die eigene Qualifikation entscheidend. Grundsätzlich gilt:

  • Lehrkräfte, die die beamtenrechtlichen Anforderungen erfüllen (z.B. abgeschlossenes Lehramtsstudium + Vorbereitungsdienst), kommen von der EG 11 in die EG 13,
  • Lehrkräfte, die einen Lehramtsabschluss haben, aber nicht den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen haben, kommen ebenfalls von der EG 11 in die EG 13,
  • Lehrkräfte, die einen Universitätsabschluss auf Master-Niveau und mind. ein anerkanntes Schulfach haben, kommen von der EG 10 in die EG 12,
  • Lehrkräfte, die einen Hochschulabschluss mindestens auf Bachelor-Niveau und mind. ein anerkanntes Schulfach haben, kommen von der EG 10 in die EG 11,
  • Lehrkräfte, auf die die o.g. Punkte nicht zutreffen, kommen von der EG 9b in die EG 10,
  • Lehrkräfte, die bereits jetzt in einer höheren EG sind, werden entsprechend der neuen Regelung im Beamtenrecht auch mehr verdienen. Wegen der Vielzahl der Möglichkeiten gibt es keine allgemeingültigen Auskünfte.
  • Lehrkräfte für Fachpraxis, die auf einer A 9-Stelle arbeiten, kommen von der EG 9a in die 9b, ohne Aufstiegsfortbildung von der EG 8 in die EG 9a und ohne 3-jährige Berufsausbildung von der EG 7 in die EG 8.

Regelungen zur Erfahrungsstufe

Die Regelungen für die angestellten Lehrkräfte zur Erfahrungsstufe sind noch komplizierter. Während im Beamtenbereich eine stufengleiche neue Eingruppierung erfolgt, plant dies die Landesregierung im Angestelltenbereich derzeit nicht. Sie möchte eine Regelung anwenden, die in manchen Fallkonstellationen zur Folge haben kann, dass angestellte Lehrkräfte kurzfristig mehr Geld verdienen, mittelfristig aber in der höheren Einkommensgruppe weniger verdienen werden im Vergleich zur fiktiven Gehaltsentwicklung in der alten Entgeltgruppe und erst nach mehreren Jahren von der höheren Entgeltgruppe profitieren werden.

Zu keinem Zeitpunkt wird es weniger Geld als jetzt geben. Nur der Vergleich zwischen den zwei Gehaltskurven „alte EG / neue EG“ wird zeigen, dass man vorübergehend mit der alten EG besser fahren würde. Es kommt damit im Vergleich zu einem Einkommensverlust. Die GEW ist seit Monaten im Gespräch mit der Landesregierung, um diese Situation zu vermeiden.

Details zum Problem bei der Erfahrungsstufe gibt es hier. (Link zum THEMA)

Die GEW bietet angestellten Lehrkräften in der GEW eine individuelle Beratung an. Ansprechperson ist der Tarifsekretär Arne Karrasch.

Eine aktuelle Entgelttabelle gibt es hier.

Unterstufen-Lehrkräfte nach DDR-Recht

Für Lehrkräfte mit einer Ausbildung als Unterstufenlehrkraft nach dem Recht der DDR sind keine Änderungen vorgesehen. Diese Gruppe wurde vor einigen Jahren auch in die EG 11 gehoben und damit im Vergleich zu den angestellten Grundschullehrkräften in die gleiche Entgeltgruppe gesetzt. Diese Gleichbehandlung löst die Landesregierung nun auf. Auch hier ist die GEW noch in Gesprächen mit der Landesregierung. Es gibt kein überzeugendes Argument für die erneute Ungleichheit. Das ist ein Rückfall zu einer Haltung, von der die GEW glaubte, dass sie überwunden wäre.