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Gültig ab 1. Dezember 2022

Neue Besoldungstabellen für die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen

Besoldungsgruppen A, B, C und W und Anwärterbezüge.

Liebe Kolleg*innen,

die GEW Niedersachsen legt euch die ab dem 1. Dezember 2022 gültigen niedersächsischen Besoldungstabellen vor.
Der Landtag hat am 23. September 2022 das „Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2022“ verabschiedet. In § 2 des Gesetzes ist bestimmt, dass die Bezüge der Beamtinnen und Beamten zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % angehoben werden.
 

Erhöht werden:
1. Die Grundgehaltssätze
2. Der Familienzuschlag
3. Die Amtszulagen
4. Die allgemeine Stellenzulage
5. Die Beträge der Mehrarbeitsvergütung
6. Die Versorgungsbezüge


Die Landesregierung ist damit bei der prozentualen Erhöhung wieder dem Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ gefolgt und setzt den Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TV-L) vom November 2021 um. Zuvor hatte die Landesregierung bereits die steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € für Besoldungsempfänger*innen bzw. in Höhe von 650 € für Anwärter*innen umgesetzt und zum März 2022 ausgezahlt.

Die GEW begrüßt diese schnelle Umsetzung des Tarifergebnisses ebenso wie die Übertragung des zweiten Teils des Tarifergebnisses von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 auf Beamt*innen und Pensionär*innen. Weiterhin wurden für Lehrer*innen im Vorbereitungsdienst die Anwärter*
innengrundbeträge um 50 € angehoben.
Die GEW fordert weitere Erhöhungen Zu kritisieren ist aber der Ausschluss der Versorgungsempfänger*innen von Corona-Sonderzahlung. Die GEW fordert eine Kompensation für die entstandenen 14 Leermonate in Form einer steuerpflichtigen Einmalzahlung in Höhe des Versorgungssatzes ein. Der weiterhin existente Ausschluss der Versorgungsempfänger*innen von der Jahressonderzahlung verschärft die Ungleichheit weiter. Hier muss das Land dringend nachbessern! Die Einführung einer allgemeinen Stellenzulage für verbeamtete Lehrkräfte
in A 12 ab dem 1.8.2020 war ein Erfolg der GEW. Ziel bleibt die im Zuge der Regierungsbildung im Herbst 2022 in Aussicht gestellte vollständige Angleichung auf dem Niveau von A/E 13.

Die Forderungen der GEW:
1. Eingangsbesoldung A/E 13 für alle Lehrkräfte in Niedersachsen
2. Staffelung der Jahressonderzahlung analog zum Tarifbereich
3. deutliche Anhebung der Anwärter*innenbezüge auf mindestens 1.800 €
4. bessere Bezahlung für Berufsanfänger durch Einstellung in höhere Erfahrungsstufen.


Die ersten erfreulichen Schritte des Landes müssen weitergeführt werden, sonst droht Niedersachsen angesichts des bundesweiten Lehrkräftemangels den Anschluss zu verlieren. Neben den Arbeitsbedingungen zählt die Besoldung zu den harten Faktoren in der Konkurrenz um Lehrkräfte. Gute Einkommens- und Arbeitsbedingungen sind unverzichtbar für die Gewinnung des dringend benötigten Lehrkräftenachwuchses!


Gute Arbeit, gute Leute, gutes Geld jetzt!