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Mehr Geld für Landesbeschäftigte

Gehälter erhöhen sich ab 1. November

Mit dem Novembergehalt gibt es für Angestellte des Landes als auch für die Beamt*innen Änderungen auf der Gehaltsabrechnung. Der jüngste Tarifabschluss zwischen Gewerkschaften und Bundesländern sieht eine Erhöhung des Grundgehalts um 200 Euro brutto vor, während die Inflationsausgleichsprämie entfällt. Diese Erhöhung wurde gesetzlich auch auf Beamt*innen übertragen, was zu einer entsprechenden Anpassung der Besoldung führt.

Mit dem Novembergehalt gibt es für Angestellte des Landes als auch für die Beamt*innen Änderungen auf der Gehaltsabrechnung. Der jüngste Tarifabschluss zwischen Gewerkschaften und Bundesländern sieht eine Erhöhung des Grundgehalts um 200 Euro brutto vor, während die Inflationsausgleichsprämie entfällt. Diese Erhöhung wurde gesetzlich auch auf Beamt*innen übertragen, was zu einer entsprechenden Anpassung der Besoldung führt.

 

Was bedeutet das für Beschäftigte im Tarifvertrag?

Für Tarifbeschäftigte ist die Veränderung auf dem Konto nicht immer sofort spürbar. Bis Oktober gab es eine Inflationsausgleichsprämie von 120 Euro, die ohne Abzüge ausgezahlt wurde. Die Gehaltssteigerung von 200 Euro ist hingegen ein Bruttobetrag und unterliegt Abgaben, die die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung stützen und individuelle Ansprüche bei Rente und Arbeitslosigkeit erhöhen. Je nach Steuerklasse kann die Erhöhung nach Abzug der Steuern zu einem ähnlichen monatlichen Betrag führen wie bisher die Prämie von 120 Euro.

Ein weiterer Vorteil: Künftige Gehaltssteigerungen basieren nun auf dem höheren Grundgehalt. Die Prämie von 120 Euro wurde außerhalb der Entgelttabelle gezahlt und hatte keine langfristige Wirkung. Wenn im Februar 2025 die nächste Gehaltserhöhung um 5,5 % erfolgt, basiert diese auf dem neuen Grundgehalt, jedoch ohne Berücksichtigung der 120-Euro-Prämie.

Zusammengefasst: Kurzfristig mag die Erhöhung kaum spürbar sein, doch langfristig bringt sie eine bedeutende Verbesserung.

Sonderfall für angestellte Lehrkräfte

Für Lehrkräfte, die seit dem 1. August 2024 neu eingruppiert sind und zusätzlich zum Grundgehalt einen Garantiebetrag erhalten haben, wird dieser durch die Gehaltserhöhung kompensiert. Das bedeutet, dass der Anstieg des Bruttogehalts unter Umständen weniger als 200 Euro betragen kann, da der Garantiebetrag nun verrechnet wird. Betroffene können sich bei Fragen zur Berechnung an den Tarifsekretär Arne Karrasch (a.karrasch@gew-nds.de) wenden.

Auswirkungen auf Beamt*innen

Beamt*innen erhalten ebenfalls eine Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro, wobei die Inflationsausgleichsprämie entfällt. Aufgrund der geringeren Abgaben bleibt Beamt*innen in den meisten Fällen netto mehr Geld. Pensionärinnen profitieren im selben Maße, jedoch auf dem Niveau ihres Ruhegehaltssatzes. Auch für Beamtinnen ist im Februar 2025 eine Erhöhung der Besoldung um 5,5 % vorgesehen.