A 13 / E 13
Warum es etwas zu feiern gibt
Ein großer Erfolg der GEW Niedersachen: JA 13 ist da!
Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung für den August 2024 wird sich für GHR-Lehrkräfte lohnen. In der Regel ist dort ein deutliches Plus zu verzeichnen. Weil: Mit dem 1. August 2024 werden die GHR-Lehrkräfte von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 13 angehoben, ebenfalls gibt es Verbesserungen bei den darauf aufbauen den Funktionsstellen und bei den tarifbeschäftigten GHR-Lehrkräften. Für die Fachpraxislehrkräfte gibt es ebenfalls Grund zur Freude: die verbeamteten Kolleg*innen in A 9 werden auf A 10 gehoben, für die Tarifbeschäftigten geht es von der EG 9a nach EG 9b.
Endlich gibt es keinen Unterschied mehr in der Besoldungsgruppe zwischen Grundschulen und Gymnasien. Endlich gibt es nicht nur Lippenbekenntnisse über die harte und wertvolle Arbeit an Grund-, Haupt- und Realschulen, sondern auch eine Honorierung, die im Geldbeutel ankommt. Das war überfällig und das Ergebnis langer Arbeit der GEW. In Euro und Cent ausgedrückt: Für verbeamtete Lehrkräfte in Vollzeit gibt es – ja nach Erfahrungsstufe –etwa 500 Euro brutto mehr im Monat. Bei 35 Berufsjahren macht das ein Plus von über 200.000 Euro, die die GEW für die GHR-Lehrkräfte erkämpft hat. Angestellte Lehrkräfte haben in der Übergangsphase eingeringeres Gehalts-Plus, in der Endstufe der Entgelttabelle jedoch betragen die Unterschiede der bisherigen und der neuen Entgeltgruppe 900 Euro (beim Sprung von EG 10 nach EG 12) beziehungsweise 650 Euro (von EG 11 nach EG 13). Das entspricht einem Gehalts-Plus von 18 beziehungsweise 12 Prozent außerhalb der Tarifrunden.
Der Weg zum Erfolg
Das Ringen um die Gleichwertigkeit der Lehrämter ist dabei ungefähr so alt wie die Trennung der Schulformen. Nachdem die Studiendauer für GHR-Lehrkräfte zum Wintersemester 2014/15 im Master um ein Semester verlängert und damit den anderen Schulformen angeglichen wurde und andere Bundesländer bei der Höhergruppierung die Initiative ergriffen, nahm die Kampagne Fahrt auf. Die GEW erstellte Rechtsgutachten, rief zu Aktionen und Demonstrationen auf, lobbyierte und agierte immer intensiver, um die Anhebung der Besoldungsgruppe in Niedersachsen zu erreichen.
Mit der aktuellen Landesregierung hat die GEW nun den Durchbruch erreicht. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo es einen mehrjährigen Stufenplan gibt, vollzieht sich die Höhergruppierung in Niedersachsen vergleichsweise kurz und sprunghaft. Es gab im Jahr 2020 eine erste Stufe, als den verbeamteten GHR-Lehrkräften eine allgemeine Stellenzulage in Höhe von 101,39 Euro zugesprochen worden ist. Für die Kolleg*innen, für die der Tarif- vertrag der Lehrkräfte gilt und die in der EG 11 eingeordnet sind, galt diese Zulage auch. Hinzu kommt für die angestellten Kolleg*innen in der EG 11 und für die meisten in der EG 10 eine „Angleichungszulage“ in Höhe von 105 Euro. Diese Zulage wurde den Beamt*innen nicht gezahlt, unter anderem auch deswegen ist der Gehaltssprung zum 1. August bei den tarifbeschäftigten Kolleg*innen geringer als bei den Beamt*innen. Die GEW weiß um die Probleme, die es bei der Neuregelung gibt. Aber an dieser Stelle muss man auch mal innehalten und das Positive hervorheben: Die Anhebung der Besoldung ist ein Erfolg für die GEW und ein spürbarer monetärer Gewinn für die Beschäftigten. Das gilt es zu feiern. Und morgen kümmern wir uns weiter um die Probleme bei der Umstellung und die anderen Baustellen im Bildungssystem.
WO JA 13 noch Probleme macht
Warum nicht allen nach Feiern zumute ist:
Für alle Neueinsteiger*innen, für die meisten Beamt*innen und für viele angestellte Lehrkräfte sind die Änderungen im Besoldungsrecht rundum positiv. In der Übergangsphase gibt es aber auch erhebliche Probleme, die an dieser Stelle nicht unter den Tisch fallen dürfen:
Das Einstiegsamt für Lehrkräfte ist weiterhin nicht einheitlich. Gemeinsam mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik müssen die GHR- Lehrkräfte in das zweite (!) Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 eingeordnet werden, um eine vollständige Gleichwertigkeit zu erreichen. Die Studienrät*innen in diesem zweiten Einstiegsamt erhalten alle eine allge- meine Stellenzulage, die den GHR- und Förderschullehrkräften versagt bleibt.
Angestellte Lehrkräfte, die kurz vor einem Aufstieg ihrer Erfahrungsstufe stehen, können in manchen Fallkonstellationen sogar Einkommen verlieren. Auch hier hat die Landesregierung
eine Lösung angekündigt; es soll keine Verlierer*innen geben. Ob und inwieweit dieses Versprechen in die Tat umgesetzt wird, war ebenfalls zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses nicht absehbar. Die GEW informiert die betroffenen Mitglieder per E-Mail und über die Homepage.
Lehrkräfte für Fachpraxis auf Funktionsstellen sind ab dem 1. August in derselben Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe wie ihre Kolleg*innen ohne diese zusätzliche Funktion. Das passt
nicht. Die Landesregierung hat angekündigt, 300 A 11-Stellen auszuschreiben. Die jetzige Zahl der Funktionsstelleninhaber*innen ist aber höher. Die GEW verlangt hier eine Nachbesserung, die zusätzliche Funktion auch in der Bezahlung bei allen Betroffenen angemessen zu würdigen.
Die GEW erkennt grundsätzlich an, dass jede Reform im Übergang Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Ebenso ist anerkennenswert, dass die Landesregierung in einigen Einzelfragen offen für Nachbesserungen ist – und sie etwa bei den Leitungen kleiner Grundschulen auch schon vorgenommen hat, die nachträglich statt einer Zulage in der A 13 zukünftig in die A 14 eingeord- net werden. Gemeinsam mit den Kolleg*innen in den Personalvertretungen wird die GEW diese Schwierigkeiten weiterhin sammeln, bewerten und Verbesserungen anmahnen. Kein Verständnis gibt es allerdings dafür, dass Probleme, die bereits lange bekannt und nicht nur geringfügig sind, nach wie vor ungelöst sind