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Arbeitszeiterfassung

„Wir machen dieses Zeitspiel nicht mit“

Kultusministerium geht gegen OVG-Urteil zur Arbeitszeit von Lehrkräften vor und vertut die Chance als guter Arbeitgeber zu glänzen!

Die GEW Niedersachsen kämpft seit mehr als zehn Jahren um die Anerkennung eurer tatsächlich geleisteten Arbeitszeit als Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Wir wissen alle, dass bei vielen von euch die Arbeitszeit deutlich über der festgelegten Arbeitszeit von 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt liegt. Unsere Arbeitszeitstudie von 2016 hat genau das belegt. Lehrkräfte verschiedener Schulformen hatten dazu ein Jahr lang ihre Arbeitszeit dokumentiert. Diese Arbeitszeitstudie hat das Land anerkannt. Die Studie war Grundlage für eine Arbeitszeitkommission, die in der Folge vom Kultusministerium eingerichtet wurde. Bis zu den Ergebnissen unserer Studie galt, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nicht messbar sei.

Weil das Land sich aber nicht bewegt, haben wir als GEW auf juristischem Weg weitergekämpft!
Am 11. Februar 2025 hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) in Lüneburg ein möglicherweise wegweisendes Urteil gefällt. Der Kläger war Schulleiter an einer Grundschule in Hannover. Er hatte an der Arbeitszeitstudie teilgenommen und den Ausgleich seiner zu viel geleisteten Arbeitsstunden eingeklagt. Obwohl er seinen Arbeitgeber über die „Zuvielarbeit“ – so der juristische Terminus – informiert hatte, ergriff dieser keine Maßnahmen, um den Schulleiter zu entlasten und bot auch keinen Ausgleich an. Das OVG hat nun die dokumentierte Zuvielarbeit nicht nur anerkannt, sondern auf Grundlage der Arbeitszeitstudie der GEW sogar auf die nachfolgenden Jahre hochgerechnet.

Das Land will das Urteil nicht akzeptieren und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Damit spielt das Schulministerium auf Zeit: Ob das klappt, wird sich in nächster Zeit zeigen. Wir machen dieses Zeitspiel nicht mit und werden nicht weitere Jahre warten, um einen Ausgleich der Zuvielarbeit vom Land einzufordern. Natürlich wird die GEW den Rechtsweg weitergehen, und nach dem OVG-Urteil sind wir optimistisch, dass wir weiterhin gewinnen werden. Aber wir werden auch jenseits davon darum kämpfen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und aus den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts, warum und wie Zuvielarbeit belegbar und behebbar ist, das Maximale für euch herausholen!


Wir halten euch auf unserer Website auf dem Laufenden.