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Umsetzung des OVG-Urteil zur Mehrarbeit an Gymnasien Aktueller Stand der Vereinbarungen und Forderungen

Umsetzung des OVG-Urteils, Stand der Dinge, 15. Juli 2015

Das Urteil des OVG-Lüneburg, das die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte rechtswidrig erklärt hatte, wird vom Kultusministerium zügig und umfassend umgesetzt. Die Absicht dazu hatte die Kultusministerin unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt und GEW sowie die Verbände zu einer Beratung eingeladen. Am Dienstag, dem 7. Juli, hat die Landesregierung beschlossen, keine Rechtsmittel gegen das OVG-Urteil einzulegen, das seit dem 3. Juli schriftlich vorliegt.

Die Schritte der Umsetzung wurden von Mitgliedern der zuständigen Referate des Kultusministeriums (kurz: MK) mit der GEW und dem Philologenverband, die für ihre Mitglieder die Musterklagen betrieben hatten, sowie dem Schulleitungsverband und der Direktorenvereinigung beraten. Diese Beratungen waren konstruktiv und von der Absicht geprägt, durch sinnvolle Lösungen sowohl die Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen aus dem OVG-Urteil möglichst schnell umzusetzen als auch die Unterrichtsversorgung der Gymnasien auf möglichst hohem Niveau sicherzustellen. In dieser Bewertung sind sich GEW und Verbände einig.

Weil noch einzelne Maßnahmen strittig oder nicht zu Ende geklärt worden sind, sind kurzfristig weitere Gespräche erforderlich. Das MK wird kurzfristig zu abschließenden Beratungen einladen. Zum Teil geht es nur noch um den Abgleich von Formulierungen.
Das Schreiben des Rechtsreferats des MK vom 8. Juli an die betroffenen Schulen hat nach den Rückmeldungen noch einige Fragen offen gelassen.
Wir informieren hier über die Einzelheiten, die uns am 13. 07. 2015 bekannt sind. Und wir verweisen auf die Fragen bzw. Forderungen, die im Detail bzw. grundsätzlich noch offen sind (kursiv).

Der Unterrichtseinsatz ab 1.8.2015
erfolgt für alle auf der Basis von 23,5 Wochenstunden.

Rückgabe der im Schuljahr 2014/15 rechtswidrig zu viel geleisteten Unterrichtsstunde
- Grundsätzlich noch nicht im kommenden Schuljahr, sondern ab dem 1.8.2016
- Wahlrecht, ob die zu viel geleistete Wochenstunde in Form von Arbeitszeit oder als finanzieller Ausgleich erfolgen soll

 

Vollzeit-Lehrkräfte

Forderung:
- bei finanziellem Ausgleich keine Mehrarbeitsvergütung, sondern anteilige Besoldung

Arbeitszeit-Guthabenkonto
- Einrichtung eines Guthaben-Kontos, in dem Stunden aus dem Schuljahr 2014/15 gutgeschrieben werden sowie Stunden, die ab dem 1.8. 2015 freiwillig zusätzlich geleistet werden, um den Unterrichtsausfall an der eigenen Schule aufzufangen
- flexible Gestaltung der Rückgabe nach dem Bedarf der Lehrkräfte
Die Forderungen der GEW und der Verbände:
- vertragliche und klagefeste Absicherung
- Recht der Beschäftigten, mit einer Vorlauffrist von 6 Monaten den Zeitpunkt des Ausgleichs und die Form des Ausgleichs zu bestimmen.
- Bei Verschiebung der Rückgabe „Verzinsung", also Zeitzuschlag

Ausscheidende / Pension / Rente

- bei Ausscheiden zum 31. 7. 2015 finanzieller Ausgleich
- bei Ausscheiden zum 31. 1. 2016 oder 31. 7. 2016 Rückgabe der Stunden im nächsten Halbjahr, bzw. im nächsten Schuljahr oder finanzieller Ausgleich

Forderung:
Versorgung (bei BeamtInnen) und Versicherungsbeiträge sowie Zusatzversorgung (bei Tarifbeschäftigten) müssen neben Arbeitszeit und Lohn Bestandteil des Ausgleichs sein.

 

Teilzeit-Lehrkräfte

Ausgleich der zu gering bezahlten Teilzeit aus dem Schuljahr 2014/15
- Automatischer Ausgleich – kein Antrag erforderlich

Teilzeitanträge für das Schuljahr 2015/16
- automatische Umstellung auf den neuen Teiler 23,5
- beantragte Wochenstundenzahl bei automatischer Umstellung unverändert
- Anspruch auf die höhere Besoldung – automatisch – kein Antrag erforderlich
- Reduzierung des Stundenumfangs bis 31.7. möglich
- Erhöhung des Stundenumfangs auch nach 31. 7. möglich

740 zusätzliche Stellen ab 1.8.2015
Um die Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau zu halten, hat das Land im Nachtragshaushalt 740 zusätzliche Stellen finanziert, die dem Gegenwert von einer Stunde Wochenarbeitszeit entsprechen.
150 Einstellungen wurden in den Regionalabteilungen der Schulbehörde inzwischen vollzogen. 300 weitere Stellen wurden ausgegeben. Es sollen so viele Stellen besetzt werden, wie in Anbetracht der jeweiligen Bewerberlage und dem Bedarf der Schulen möglich. Die restlichen Stellen sollen sukzessive zum 1.2.2016 und 1.8.2016 besetzt werden.
Die Neueinstellungen sind das wichtigste Mittel zur Sicherung der Unterrichtsversorgung beim Ausgleich der auf 23,5 Wochenstunden verringerten Unterrichtsverpflichtung, nicht zuletzt im Interesse der jungen Lehrkräfte. Wir müssen in Kauf nehmen, dass diese Einstellungen am Schuljahresende in den Schulen neue Pläne und damit viel Arbeit notwendig machen.

Transparentes Einstellungsverfahren
Die Ministerin hat ein transparentes Einstellungsverfahren zugesichert. Dieses ist noch nicht durchgängig umgesetzt.

Forderung:
Alle Regionalabteilungen der Landesschulbehörde sollen den Schulbezirkspersonalräten die erforderlichen Listen aller Schulen und aller Bewerber zugänglich machen. Das MK soll die Regionalabteilungen Hannover und Osnabrück, die sich bisher unkooperativ verhalten, anweisen, so zu verfahren wie die Regionalabteilungen Braunschweig und Lüneburg.

Dauerhafte Finanzierung der zusätzlichen Stellen
Forderung:
Die Finanzierung der zusätzlichen 740 Stellen (40 Mio. Euro) muss über den Nachtragshaushalt hinaus dauerhaft durch zusätzliche Zuweisungen an den Kultushaushalt gesichert werden. Diese Forderung muss in der Haushaltsklausur der Landesregierung am 20./21. Juli umgesetzt werden.

Anmerkungen
1. Die zusätzlichen 450 Einstellungen führen an vielen Gymnasien und anderen betroffenen Schulen zu einer Personalausstattung, die es ermöglicht, die Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Wochenstunden umzusetzen, ohne dass die Unterrichtsversorgung unter 100 Prozent absinkt. Dies gilt allerdings nicht sofort für alle Schulen.
2. Wenn die Teilzeitkräfte bei ihrer bisher beantragten Wochenstundenzahl bleiben und den Anspruch auf die höhere Besoldung einlösen, „erwirtschaften" sie den Gegenwert von 170 Stellen. In der landesweiten Rechnung bliebe ein Fehlbestand von 120 Lehrkräften übrig, der mit den nächsten beiden Einstellungsrunden ausgeglichen wird.
3. Die Versorgungslage der einzelnen Schulen wird unterschiedlich sein. Bei einigen kann die Unterrichtsversorgung zu einem – geringen – Unterrichtsausfall führen, der durch kurzfristige freiwillige Mehrarbeit aufgefangen werden kann. Wenn Kolleginnen und Kollegen freiwillig und für einen begrenzten Zeitraum Mehrarbeit auf das Arbeitszeit-Guthabenkonto leisten wollen, müssen sie einen Anspruch auf Rechtssicherheit haben. Das Plus-Minus-Konto nach dem Flexi-Erlass bietet diese nicht. Das MK hat angekündigt, der GEW und den Verbänden entsprechende Regelungen vorzulegen.
4. Die Art und Weise, mit der die Kultusministerin im Zusammenwirken mit der GEW und den Verbänden die Umsetzung des OVG-Urteils betrieben hat, lässt erwarten, dass die anstehenden Aufgaben im Sinne der Kolleginnen und Kollegen, der Schulen und der Schülerschaft gut gelöst werden können.